Weilheim · Lenningen · Umland
Die Briefwahl boomt auch in Kirchheim

Recht In der Teckstadt verzichten rund 50 Prozent der Wählerinnen und Wähler auf den Gang zur Urne. Das ist zwar möglich aber auch problematisch. Von Thomas Zapp

Längst nutzen sie nicht mehr nur die Menschen, die zeitlich verhindert oder körperlich nicht in der Lage sind, in das Wahllokal zu gehen: Die Briefwahl. Den Trend zur Abstimmung von Zuhause bestätigt auch Kirchheims Wahlleiter Achim Rapp. „Es sind schon jetzt deutlich mehr als bei der letzten Bundestagswahl“, sagt er. Hat die Stadt im Jahr 2017 bis zum Tag der Wahl 6514 Briefwahlunterlagen verschickt, sind es jetzt bereits 10 833. Geht man von 27 990 Wahlberechtigten in der Teckstadt aus und einer Wahlbeteiligung von 80 Prozent, kommt Achim Rapp auf mindestens 50 Prozent Briefwählerinnen und Briefwähler.

Ob es an Corona liegt oder an allgemeiner Bequemlichkeit, weiß auch Achim Rapp nicht. De facto hat der Trend aber Auswirkungen auf die Zahl der Wahlbezirke. Je mehr Menschen zu Hause wählen, desto weniger gehen zu den Wahllokalen. „Im Jahr 2017 hatten wir vier Briefwahlbezirke und 32 Urnenwahlbezirke, 2021 sind es zehn Briefwahl- und 21 Urnenwahlbezirke“, erklärt er. Die Stadt versuche, pro Urne 2000 Wahlscheine einzusammeln. Problematisch werde es, wenn weniger als 50 Menschen in einem Lokal wählen. „Dann könnten sie beim Auszählen theoretisch Rückschlüsse ziehen, wer dort was gewählt hat“, sagt Rapp. In dem Fall würde dort nicht ausgezählt, sondern die Urne mit der eines anderen Wahllokals zusammen ausgezählt. Das sei bislang in Kirchheim aber noch nicht vorgekommen, sagt der Wahlleiter.

Den Trend zur Briefwahl sieht er nicht ganz unproblematisch. „In der Wahlkabine sind sie alleine oder haben maximal eine Person, die ihnen hilft“, erklärt er. Zu Hause sei jeder Wähler selbst verantwortlich, das Wahlgeheimnis zu schützen. Wie viele zuschauen oder beim Kreuzchenmachen „mithelfen“, kann ja niemand beurteilen. Auch gibt es einige Fehlerquellen bei der Briefwahl: Ein Kreuz zu viel, eine fehlende Unterschrift auf der eidesstattlichen Erklärung oder auch wenn der Wahlschein nicht separat in einem verschlossenen Umschlag steckt: In all diesen Fällen ist die Wahl ungültig und das unwiderruflich. Dagegen gibt es im Wahllokal noch Möglichkeiten, einen ungültigen Umschlag zu „heilen“. „Wenn ein Wahlhelfer sieht, dass der Wahlzettel rausschaut und das Kreuz erkennbar ist, kann er darauf hinweisen, den Wahlzettel zerreißen und dem Wähler einen neuen geben“, sagt Achim Rapp.

Briefwählerinnen und Briefwähler, die bis Freitag, 24. September, noch keine Unterlagen bekommen haben, sollen sich am selben Tag bei der Stadt melden, am besten telefonisch unter der Nummer 0 70 21/50 22 77 bis 16 Uhr. „Wir schicken die Unterlagen dann per Kurier zu“, verspricht Achim Rapp und betont, dass es keinen Last-Minute-Service gibt: „Am Sonntag ist es zu spät.“

 

So funktioniert die Briefwahl

Berechtigung: Sie ist immer und für jeden Wahlberechtigten möglich, es müssen keine besonderen Gründe vorliegen.

Vorgehen: Beantragt wird die Briefwahl bei er Gemeinde, in der man gemeldet ist – persönlich, per E-Mail oder bei vielen Gemeinden über deren Internetseite. Auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung befindet sich ein Vordruck, den man ausgefüllt zurücksenden kann. Häufig gibt es dort auch persönliche QR-Codes zur Beantragung per Handy. Die Gemeinde schickt dann per Post einen Wahlschein und einen Stimmzettel.

Fristen: Der Antrag sollte so früh wie möglich gestellt werden, spätestens bis Freitag, 24. September, 18 Uhr. Dann muss man die Unterlagen aber persönlich abholen. Beantragen kann man die Briefwahl auch vor Erhalt der Wahlbenachrichtigung.

Ablauf: Das Kreuz sollte man „persönlich“ und „unbeobachtet“ machen. Anschließend steckt man den Stimmzettel in den blauen Stimmzettelumschlag und klebt ihn zu. Danach die eidesstattliche Erklärung auf dem beigefügten Wahlschein unterschreiben und zusammen mit dem Stimmzettelumschlag in den roten Wahlbriefumschlag stecken. Den roten Wahlbriefumschlag zukleben und ihn in die Post werfen oder bei der auf dem Umschlag angegebenen Stelle direkt abgeben. Wichtig: Der Wahlbrief muss spätestens am Wahlsonntag, 26. September, bis 18 Uhr vorliegen. Innerhalb Deutschlands kann er mit der Deutschen Post unfrankiert versendet werden. Aus dem Ausland müssen Wählerinnen und Wähler das Porto selbst zahlen. zap