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Die Gauben dürfen wieder breit sein

Wohnraum Der „Alte Guckenrain“ wurde in den 50er-Jahren gebaut. Jetzt erhält er einen Bebauungsplan, der sich an den Gegebenheiten orientiert. Von Iris Häfner

Der „Alte Guckenrain“ soll seinen Charakter behalten und trotzdem mehr Wohnraum bieten.  Foto: Jean-Luc Jacques
Der „Alte Guckenrain“ soll seinen Charakter behalten und trotzdem mehr Wohnraum bieten. Foto: Jean-Luc Jacques

Die Zeiten ändern sich, und deshalb wurde der Bebauungsplan für den „Guckenrain Süd“ in Dettingen entsprechend angepasst. In den 50er-Jahren wurde Wohnraum für die vielen Flüchtlinge benötigt, so entstand der „Alte Guckenrain“, wie er heute im Flecken genannt wird. Auf relativ großen Grundstücken standen relativ kleine Häuser, denn die Selbstversorgergärten bildeten damals einen wichtigen Teil der Lebensgrundlage.

Seit geraumer Zeit gibt es in der Siedlung auf Halbhöhenlage einen Generationenwechsel. „Wir erhalten regelmäßig Anfragen, weil die neuen Besitzer umbauen wollen und zusätzlichen Wohnraum benötigen“, erklärt Hauptamtsleiterin Amelie Betz. Das stellt die Verwaltung und den Gemeinderat jedes Mal vor eine gewisse Herausforderung, denn 1990 wurde der damals rechtskräftige Bebauungsplan lediglich über das bestehende Gebiet einfach drübergelegt. „In den 90ern waren schmale Dachgauben der typische Baustil. Diese Festsetzung wurde einfach übernommen, obwohl es nicht zu den Häusern der Siedlung passt. Die haben richtig steile Dächer mit 55  Prozent Neigung, und deshalb sind dort breite Gauben sinnvoll - doch das wurde durch den Bebauungsplan eigentlich verboten“, zeigt Amelie Betz das Dilemma auf.

Weil der tatsächliche Bestand in den 1990er-Jahren nicht berücksichtigt worden ist, kam es zur Diskrepanz mit den unterschiedlichen Baustilen. „Es klemmt immer wieder. Deshalb hat uns der Gemeinderat beauftragt, das Gebiet zu untersuchen und vertretbare Lösungen auszuarbeiten“, erklärt die Hauptamtsleiterin.

In der jetzigen siebten Änderung geht es quasi „Back to the Roots“ - alles zurück auf Anfang. „Wir haben die verschiedenen Strukturen berücksichtigt, sodass man den Bestand wieder nutzen kann, insbesondere was die Dachlandschaft betrifft mit Gauben und Nebengiebel“, erläutert Amelie Betz. Somit wird wieder vieles legitimiert. Beispielsweise sind Geschirrhütten mit maximal 20 Kubikmeter wieder zulässig. Von der Änderung nicht betroffen sind die bestehenden Baufenster und Pflanzgebote. „Nicht angetastet wurde auch die Thematik Garage und Carport. Die haben wir übernommen“, so die Hauptamtsleiterin.

Entscheidend für Um- und Anbauten ist die Außenhülle. Wenn sich an Trauf- und Firsthöhe nichts ändert, darf auch ein Flachdachanbau sein. Die Verhältnismäßigkeit von Wohnraum auf dem Grundstück muss stimmen, damit der Charakter des Gebiets nicht verloren geht. „Das Baufenster darf anders genutzt werden“, fasst es Amelie Betz zusammen.