Weilheim · Lenningen · Umland
Die Notzinger Hauptschlagader pocht den Anwohnern zu schnell

Verkehr Der Gemeinderat beschäftigt sich mit seinem Lärmaktionsplan. Der Fokus liegt vor allem auf der Belastung in der Kirchheimer Straße. Von Katja Eisenhardt

Der Lärmaktionsplan wird alle fünf Jahre auf seine Aktualität überprüft. Im Fall von Notzingen gilt laut Kartierung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg von 2017: Sind mindestens 50 Personen tags und nachts einer Lärmbelastung von über 50 Dezibel ausgesetzt, ist eine Überprüfung fällig. Ins Gewicht fällt in Notzingen dabei ausschließlich die L 1201, die Hauptschlagader in Richtung Kirchheim und Hochdorf.

Zentrales Thema ist eine Verlängerung der Tempo-30-Beschränkung bis zum Ortsausgang Richtung Kirchheim auf der Kirchheimer Straße, analog zum gegenüber liegenden Anstieg Richtung Hochdorf. Aktuell darf etwa 150 Meter vor dem Ortsende Richtung Kirchheim wieder auf 50 Stundenkilometer beschleunigt werden. Zum Leidwesen der Anwohner, denn die beklagen den Lärm. Auch die Verwaltung und der Gemeinderat sprechen sich für eine Verlängerung von Tempo 30 bis zum Ortsausgang aus, zumal sich der positive Effekt Richtung Hochdorf bei Lärmmessungen bestätigt hat.

Notzingens Bürgermeister Sven Haumacher hat die Kirchheimer Verkehrsbehörde um Prüfung gebeten. Auch durch die aktuelle Straßensanierung auf der L 1201 und die dabei eingebauten neuen Beläge werde man wohl noch etwas Lärmminderung erzielen, nimmt Haumacher an. Mehrere Anwohner der Kirchheimer Straße haben zusätzlich zur Temporeduzierung noch weitere Anregungen zur Lärmentlastung und Verbesserung der Sicherheit entlang der L 1201 vorgebracht, zu denen die Gemeindeverwaltung bei den Ämtern Stellungnahmen eingeholt hat. Vorschlag war etwa, das Tempo bereits vor dem Ortsschild von 70 auf 50 Stundenkilometer zu reduzieren, damit Tempo 30 ab dem Ortseingang erreicht wird. Die Verkehrsbehörde erklärt, das sei nicht mehr üblich, weil das Ortseingangsschild und die damit verbundene Tempodrosselung gut erkennbar seien, ebenso wenn kurz danach dann 30 gilt.

In der Regel steht das Schild am Beginn der Wohnbebauung. Eine Mittelmarkierung ab dem Ortsschild, die ebenfalls thematisiert wurde, ist laut Verkehrsbehörde und Regierungspräsidium bei Tempo 30 im Ort nicht mehr nötig. Außnahmen stellen Ampeln dar, Linksabbiegespuren und gefährliche Kurvenbereiche. Angeregt wurde, den Blitzer in der Kirchheimer Straße auf Höhe des ers- ten Hauses zu versetzen sowie eine Blitzersäule zu installieren. Sven Haumacher erklärte, der Blitzer werde nächstes Jahr am aktuellen Standort durch eine moderne Blitzersäule, die beidseitig blitzt, ersetzt. Ebenso jener in der Hochdorfer Straße. Dass ein Blitzer direkt hinter dem Beginn einer Geschwindigkeitsbegrenzung stehe, sei laut einer Fachfirma nicht üblich. Finanziert werden die neuen Anlagen von der Stadt Kirchheim. Der Wunsch der Anwohner nach regelmäßigen Blitzaktionen analog zur Hochdorfer Straße wird weitergeleitet. Geprüft werden soll zudem die Installation einer ständigen Geschwindigkeitsanzeigetafel nahe des Ortseingangs.

Schon länger Thema ist ein Zebrastreifen oder eine Fußgänger- ampel auf Höhe des evangelischen Gemeindehauses in der Kirchheimer Straße. Für eine Mittelinsel oder dergleichen sei die Fahrbahn zu schmal, erklärte Sven Haumacher. Ein Zebrastreifen sei auf einer Straße mit hoher Verkehrsbelastung wie hier nicht zulässig. Von einer Ampel am Berg hält die Verwaltung nichts, das führe zu einer größeren Lärmbelästigung, zudem werde der Belag durchs häufigere Abbremsen und Anfahren stärker beansprucht.

Wenn die Ortsdurchfahrt fertig saniert ist, soll es eine Verkehrsschau geben. Ein Fachbüro werde zudem mit einer erneuten Lärmberechnung beauftragt, kündigte Sven Haumacher an.