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Drogen an Minderjährigen verkauft

Eineinhalb Jahre Haft für Dealer in zweiter Instanz – Zwei Jahre weniger als bei Urteil des Kirchheimer Schöffengerichts

Wenn Dealer Rauschgift an Minderjährige abgeben sieht das Gesetz besonders harte Strafe vor. Das war auch jetzt das Thema bei einem Strafverfahren in zweiter Instanz gegen einen Dealer, der in einer Kirchheimer Unterkunft lebte.

Kirchheim/Stuttgart. Die Rauschgiftmenge allein war es nicht, die durch die Hände des 32-jährigen gambischen Asylbewerbers ging, sondern der Umstand, dass er mit der Droge Marihuana einen „gewerbsmäßigen Handel“ (Gericht) betrieb und in zwei der insgesamt elf Fälle auch einen 16-jährigen Schüler als Kunden und somit Konsument belieferte. So jedenfalls stellte es bereits im November vergangenen Jahres das Kirchheimer Schöffengericht fest, das den Mann wegen Rauschgifthandels zu dreieinhalb Jahren Haft verdonnerte. Eine Strafhöhe weit weg von einer Bewährungsmöglichkeit.

Doch dagegen legte der 32-Jährige Berufung ein, mit der Maßgabe, dass jetzt die 39. Strafkammer am Stuttgarter Landgericht den Fall nochmals von vorne an verhandeln und eine neue Strafe bilden musste. Es ging um die unter Eingeweihten als „weiche Droge“ bekannte Substanz Marihuana („Gras“), die jedoch nach einhelliger Meinung von Medizinern vor allem das Gehirn von Jugendlichen schädigen kann. Eben mit dieser Droge handelte der Gambier, was er auch zugab, bereits nach vier Monaten seiner Ankunft in Deutschland. Das, so formulierte es der Staatsanwalt, sei an sich schon recht dreist und kriminell.

Die Kundschaft des Angeklagten traf sich demnach zur Abholung der Drogen-Portionen jeweils am Gaiserplatz in Kirchheim. Für 0,7 Gramm mussten sie zehn bis 20 Euro zahlen. Aber auch am Südbahnhof verkaufte der Gambier seine Ware, wie er zugab. Und er überraschte die Stuttgarter Richter auch mit der Mitteilung, dass er sogar in der Unterkunft mit Rauschgift gehandelt habe, was bislang unbekannt war.

Einen Beutel mit zwölf Gramm der Droge fand die Polizei am 21. August letzten Jahres, nachdem sie den 32-Jährigen dingfest machte. Auf dessen Spur nämlich brachte sie der 16-jährige Schüler, den die Polizei einen Tag zuvor in Kirchheim zufällig beim Drehen eines Joints beobachtete. In enger Zusammenarbeit mit der Drogenfahndung hatte der junge Konsument die wertvollen Hinweise auf den Lieferanten gegeben.

Noch im ersten Verfahren vor dem Kirchheimer Amtsgericht hatte der Gambier seinen eigenen Lieferanten verschwiegen. Jetzt, vor der Stuttgarter Strafkammer, gab er ihn preis, wobei die Polizei bereits am Tag vor der Verhandlung diesen Dealer ebenfalls in Kirchheim festnehmen konnte. Der Prozess gegen ihn wird im Juni eröffnet.

Aus der Bewährung jedoch wurde auch jetzt trotz Geständnis für den angeklagten Gambier vor dem Stuttgarter Landgericht nichts. Zu schwer sind die Vorwürfe und vorliegenden Beweise.

Es half auch nichts, dass der Angeklagte beteuerte, er habe nicht gewusst, dass sein Abnehmer erst 16 Jahre alt ist. Mit dreieinhalb Jahren Haft, so die Meinung der Kammervorsitzenden, sei er in Kirchheim gut weggekommen.

Dennoch würdigte jetzt das Landgericht die Kooperation des Asylsuchenden, der keine Vorstrafen hat und zurzeit noch den Duldungs-Status genießt, und änderte das erstinstanzliche Urteil auf eineinhalb Jahre Haft ab. Die jedoch sind auch aus generalpräventiven Gründen nicht zur Bewährung ausgesetzt worden.