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Einbrecher gibt 112 Beutezüge zu

Gericht will über 50 Zeugen hören

Am dritten Prozesstag hat der Kirchheimer Serieneinbrecher vor dem Stuttgarter Landgericht die ihm vorgeworfenen 112 nächtlichen Einbrüche in Schulen, Firmen und Wohnungen plötzlich gestanden. Allerdings, so schränkt der 44-Jährige ein, könne er sich nicht mehr an die einzelnen Tatabläufe erinnern. Deshalb müssen jetzt über 50 Zeugen gehört werden.

Kirchheim/Stuttgart. Ärzte, Zahnärzte aus Stuttgart und angrenzenden Kreisgemeinden, aus dem Pforzheimer Gebiet sowie aus Mühlacker, aber hauptsächlich aus Kirchheim, sowie Schuldirektoren, Bürovorstände und Anwälte werden sich in den nächsten Tagen die Klinke des Verhandlungssaales im Stuttgarter Landgericht in die Hand geben. Sie gelten in insgesamt 112 Fällen als Einbruchs-Geschädigte, sollen im Zeugenstand ihre Schadenslisten vortragen: 112 Diebstähle in besonders schweren Fällen, von September 2014 bis Februar 2015, darunter 43 versuchte Einbrüche, sowie mehrere PC-Betrügereien, indem Bankkarten missbraucht wurden. Das wirft die Stuttgarter Staatsanwaltschaft dem 44-Jährigen vor.

Die Ermittler nennen ihn nur noch den „Google-Einbrecher“, weil er aufgrund seiner Internet-Neugier nach seinen eigenen Taten und nach positivem DNA-Abgleich geschnappt wurde.

Zwei Prozesstage hat er geschwiegen, einmal brach er in einen Weinkrampf aus, schilderte, dass er drogensüchtig sei und sein Leben nichts mehr wert ist. Dann jedoch gibt er pauschal alles zu, erinnert sich vage daran, welche Beute er machte: Geldkassetten mit Inhalt, Schmuck, Elektrogeräte, Mobiltelefone, Hausschlüssel, Hemden und Krawatten. Im Kreis Esslingen und in Kirchheim direkt habe er Bargeld aus Schulen, Arztpraxen und Wohnungen geholt. 13 Mal soll er in Kirchheim nachts unterwegs gewesen sein. In Manchen Nächten auch mehrmals.

Ein weiteres Verfahren gegen ihn ist gerade bei der Staatsanwaltschaft in Arbeit. Da soll es um weitere Einbrüche im Enzkreis gehen. Da er aber nur ein pauschales Geständnis ablegte, muss das Gericht die einzelnen Taten nunmehr mit Zeugenvernehmungen aufklären. Der Prozess könnte sich daher bis spät in den Herbst hinziehen.