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Faktencheck zum Hungerberg

Bürgerinformation Bei zwei „Impulsveranstaltungen“ will die Dettinger Verwaltung die Bürger über das geplante Gewerbegebiet in Dettingen aufklären.

Das interkommunale Gewerbegebiet Hungerberg auf Dettinger Markung ist weiterhin Gesprächsthema. Am kommenden Mittwoch gibt es deshalb eine „Impulsveranstaltung“ im Rahmen des laufenden Flächennutzungsplan-Verfahrens. Die Verwaltung sieht sie als Ergänzung zur Beratung vom 16.  November im Gemeinderat. Am 17. Februar findet die Veranstaltung gleich doppelt statt und zwar um 18 und 20 Uhr in der Schlossberghalle - parallel dazu werden beide Termine per Livestream übertragen. Dieser ist auf der Homepage der Gemeinde unter www.dettingen-teck.de zu finden.

Die Veranstaltung soll aus Sicht der Verwaltung ein Faktencheck zu kritischen Fragen sein. „Ich freue mich auf diese Veranstaltung, weil sie die Möglichkeit bietet, faktenbasiert mit der interessierten Bürgerschaft in den Austausch zu kommen“, erklärt Bürgermeister Rainer Haußmann.

Die drei Kommunen der Verwaltungsgemeinschaft - Kirchheim, Dettingen und Notzingen - sowie die Wirtschaftsförderung Region Stuttgart - sind in Verhandlungen zur Ausweisung eines „regionalen gewerblichen Vorhaltestandorts für Zukunftstechnologie“ im Gebiet Hungerberg. „Aufgrund zahlreicher Analysen deutet vieles darauf hin, dass ein solcher Zukunftsstandort einen Flächenbedarf von 10 bis 20 Hektar für eine konkrete Ansiedlung haben dürfte. Das ist die wirtschaftspolitische Perspektive“, erklärt Bürgermeister Rainer Haußmann seine Position. Unabhängig davon erstellte der Regionalverband in Abstimmung mit Dettingen und Kirchheim bereits 2009 eine Machbarkeitsstudie zur Frage der grundsätzlichen Eignung dieses Gebiets für eine Neuansiedlung. „Dabei kam man zum Ergebnis, dass eine Fläche von 42 Hektar technisch und städtebaulich denkbar wäre, ohne dabei bestehende Schutzgebiete zu tangieren“, betont der Schultes.

Beim Start der Planungen zum Flächennutzungsplans (FNP) im Dezember stellte sich für die Verwaltungsgemeinschaft die Frage, welche Flächengröße vor diesem Hinterrgrund für dieses Verfahren gewählt werden soll. Zum einen brauche es dafür Erkenntnisse über die Eignung, zum anderen sei der Gedanke gewesen, dass der FNP genügend Spielraum bis 2035 ermöglichen sollte, um eine Betriebseinheit bedarfsgerecht über einen Bebauungsplan (BP) vorbereiten, abwägen und umsetzen zu können. „Insoweit bot sich an, die bereits untersuchten 42 Hektar als Rahmen ins Verfahren zu bringen. Nach dem Baugesetzbuch ist der FNP unverbindlich und enthält Darstellungen - keine Festsetzungen. Er soll alle Flächen enthalten, die im Planungszeitraum denkbar und im Sinne einer Prognose erforderlich sein könnten“, erläutert Rainer Haußmann. Es seien also Optionen ohne Rechtsanspruch und Flächen ohne Zwang zur Umsetzung.

„Nun nehmen alle Verantwortlichen in Verwaltung und Gemeinderat wahr, dass die Unterscheidung der unterschiedlichen Planverfahren und Flächen manchem Schwierigkeiten bereiten. Insbesondere die Unterscheidung der alternativen Flächenangaben und unterschiedlichen Verfahren. Konkret wird die - tatsächlich befürchtete - Inanspruchnahme von 42 Hektar ohne weitere kritische Prüfung und Diskussion befürchtet“, sagt der Schultes. Dies würden alle Entscheidungsträger zur Kenntnis nehmen. „Das ist gelebte Bürgerbeteiligung, gutes Reflektieren und respektvolles Handeln“, stellt er klar. Deshalb stelle sich die Frage, wie die Diskussion und die Überlegungen noch transparenter und konkreter fokussiert werden könnten. Außerdem gebe es ein klimatologisches Gutachten, das belege, dass eine Bebauung auf dem Hungerberg möglich ist, ohne die wichtigen Kaltluftbahnen zu stören.

In der jüngsten Sitzung habe deshalb Konsens bestanden, die bisher im Flächennutzungsplanverfahren aufgezeigte Größe von 42 Hektar dann zu überprüfen, wenn die Größe für eine konkrete Ansiedlung definiert werden kann. „Das dürfte nach heutiger Einschätzung im April beziehungsweise Mai der Fall sein“, sagt Rainer Haußmann. „Wenn sich zeigen sollte, dass eine gewünschte und sinnvolle Ansiedlung in diesem Zeitraum mit circa 20 oder 21 Hektar auskommen kann, stellt sich die Frage, was der FNP darüber hinaus noch als Option vorhalten muss oder sollte. Weitere langfristige Überlegungen wären im Rahmen eines weiteren BP kritisch abzuwägen“, führt der Schultes aus. Die Frage wäre dann eben, ob der FNP einen solchen Bedarf schon unverbindlich enthält oder in welcher Form und Dimension ein dann notwendiger BP ohnehin angepackt werden müsste. ih