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Fehlerhafte Auszählungen in Bremen vor einem Jahr

Ein Grund für die Aufrufe im Internet, die Landtagswahl zu „beobachten“, mag in der Bremer Bürgerschaftswahl 2015 zu suchen sein. Dort war es tatsächlich zu fehlerhaften Auszählungen gekommen. Das lag unter anderem am Einsatz von sehr jungen Wahlhelfern – 16- bis 18-Jährigen. Eine absichtliche Manipulation ließ sich aber nicht feststellen, zumal die Fehler sich auf die unterschiedlichsten Parteien auswirkten. In Baden-Württemberg müssen Wahlhelfer mindestens 18 Jahre alt sein. Wahlhelfer kann nur werden, wer selbst wahlberechtigt ist. Und das Mindestalter für Wähler bei der baden-württembergischen Landtagswahl ist 18.vol