Weilheim · Lenningen · Umland

Finanzamt zahlt mit

Finanzen Der Bund der Steuerzahler gibt Tipps bei Winterunfällen.

Symbolbild

Region. Die aktuellen winterlichen Straßenverhältnisse haben für manchen Autofahrer negative Folgen. Beim Ärger über Rutschpartien und Auffahrunfälle sollten Autofahrer die steuerliche Seite jedoch nicht aus den Augen verlieren, rät der Bund der Steuerzahler in einer Pressemitteilung. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man die Unfallkosten absetzen. „Soweit die Unfallkosten nicht durch den Arbeitgeber, durch den Schädiger oder durch die Haftpflicht- und Kaskoversicherung ersetzt werden, können die Aufwendungen grundsätzlich als Werbungskosten geltend gemacht werden“, heißt es in der Mitteilung. Das gilt auch, wenn man als Radfahrer oder Fußgänger einen Unfall verursacht.

Alle Belege aufbewahren

Steuerlich absetzbar seien laut Bund der Steuerzahler auch Schadensersatzleistungen, die selbst erbracht werden, um nicht den eigenen Schadenfreiheitsrabatt bei der Versicherung zu verlieren. Genauso kann eine Wertminderung steuerlich geltend gemacht werden, wenn der auf dem Arbeitsweg erlittene Schaden am Auto nicht repariert wird. Wichtig sei, dass dem Finanzamt gegenüber der berufliche Zusammenhang der Unfallfahrt begründet werden muss. Der Steuerzahlerbund rät, alle Belege für die Reparatur aufzubewahren und bei der Einkommensteuererklärung einzureichen. pm