Weilheim · Lenningen · Umland

„Geduld und Belastbarkeit sind wichtig“

Wer einen minderjährigen Flüchtling bei sich zu Hause aufnehmen will, sollte einige Dinge beachten. Edmund Feth, Sozialamtsleiter im Esslinger Landratsamt erklärt, wer für ein Pflegeverhältnis infrage kommt und was man wissen sollte.

Herr Feth, welche Voraussetzungen sollten Bewerber erfüllen, um als Pflegeperson oder Pflegefamilie für einen minderjährigen Flüchtling geeignet zu sein?

FETH: Um einen minderjährigen Flüchtling aufzunehmen, muss man keine pädagogische Berufsausbildung haben. Grundsätzlich können verheiratete und nicht verheiratete Paare, aber auch Einzelpersonen mit oder ohne eigene Kinder Pflegepersonen werden. Neben dem Wunsch, helfen zu wollen, sind die Freude am Zusammenleben mit Kindern und Jugendlichen, aber auch Geduld und Belastbarkeit wichtig. Pflegepersonen sollten in gesicherten wirtschaftlichen Verhältnissen leben und ausreichend Wohnraum zur Verfügung haben. Zudem sollte man das Bedürfnis verspüren, selbstständiges und verantwortungsbewusstes Handeln der Jugendlichen zu fördern.

Wofür sind Pflegeeltern verantwortlich und wofür nicht?

FETH: Minderjährige Flüchtlinge haben grundsätzlich einen so genannten Amtsvormund, der sie in allen rechtlichen Angelegenheiten vertritt. Zuständig für die Jugendlichen ist der Bezirkssozialdienst. Zum Beispiel, wenn es um die Wahl der Schule, das Abschließen eines Ausbildungs- oder Arbeitsvertrages geht. Dinge des täglichen Lebens können die Pflegepersonen eigenverantwortlich entscheiden. Sie haben die sogenannte Alltags- und Notfallsorge.

Wann und wie endet ein Pflegeverhältnis in der Regel?

FETH: Erziehungshilfe in Form von Vollzeitpflege wird in der Regel bis zur Volljährigkeit gewährt. Das heißt nicht, dass die Jugendhilfe damit zwangsläufig endet. Entscheidend ist, wie weit der Jugendliche auf seinem Weg in die Selbstständigkeit vorangekommen ist, was Sprachkenntnisse oder Ausbildung betrifft. Wir können diesen Prozess mit den Hilfen für junge Volljährige bis zum Erreichen des 21. Lebensjahres begleiten. Mit der Volljährigkeit ändert sich nur die Rechtsgrundlage.

In welcher Weise werden Pflegepersonen behördlich begleitet und letztlich auch überwacht?

FETH: Die Bewerber werden von uns natürlich ganz genau überprüft. Erforderlich ist ein polizeiliches Führungszeugnis, ein ärztliches Attest und auch eine Lohnbescheinigung. Zudem finden mindestens einmal jährlich ein Hausbesuch und ein sogenanntes Hilfeplangespräch durch den Pflegekinderdienst statt. Die Kolleginnen und Kollegen dort sind jederzeit Ansprechpartner bei Fragen. Es gibt auch Gruppen für Pflegeeltern, die sich regelmäßig treffen. Wer möchte, findet dort Rat und kann sich mit anderen austauschen.

Worum geht es in den Qualifizierungskursen, die Voraussetzung sind, wenn man Gastfamilie werden will?

FETH: In den Kursen geht es darum, Pflegepersonen für die Situation der Flüchtlinge zu sensibilisieren. Viele der Jugendlichen sind aufgrund ihrer Erlebnisse traumatisiert. Es geht also um Erfahrungen und einen möglichen Umgang mit solchen Situationen. Wir wollen aber auch ganz praktische Informationen bieten, etwa über Hilfsangebote, Beratungsstellen oder über Bedingungen der Vollzeitpflege.