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Gefährlich wird's ab 100 Stiche

Hornissen und Wespen sind weitaus weniger gefährlich, als ihr Ruf erahnen lässt. Wer die Insekten zur Untermiete hat, darf ihre Nester nicht einfach beseitigen. Gerade Hornissen stehen unter dem besonderen Schutz der Bundesartenschutzverordnung. Wolf Rühle, ­Umweltbeauftragter der Stadt Kirchheim, klärt auf.

Wie gefährlich sind Hornissen und Wespen tatsächlich?

WOLF RÜHLE: Das Sprichwort „Sieben Hornissenstiche töten ein Pferd und drei Stiche einen Menschen“ ist schlichtweg falsch. Hornissen und Wespen sind nicht völlig harmlos, aber sie sind bei Weitem nicht so gefährlich, wie allgemeinhin behauptet wird.

Das heißt?

RÜHLE: Ein gesunder Mensch müsste nach wissenschaftlichen Erkenntnisse mehr als 100 Mal gestochen werden, bevor er in Lebensgefahr schwebt. Lediglich Personen, die eine Allergie aufweisen, sollten sich in Acht nehmen und zum Arzt gehen. Gerade einmal zwei bis drei Prozent aller Gestochenen reagieren allergisch. Hornissen sind ausgesprochen friedfertig und ihr Stich ist weniger giftig als der von Honigbienen.

Darf zur Giftkeule gegriffen werden, wenn Nester im Garten oder am Haus entdeckt werden?

RÜHLE: Grundsätzlich ist es laut Naturschutzgesetz verboten, wild lebende Tiere und Pflanzen einfach zu beseitigen. Wer also ein Wespennest im Garten hat, darf nicht einfach eigenmächtig handeln. Es muss eine starke Beeinträchtigung vorliegen, und Betroffene sollten bei Fachleuten Hilfe suchen, die Wespen oder Hornissen umsiedeln. Da die Hornisse aufgrund ihrer Gefährdung unter besonderem Schutz der Bundesartenschutzverordnung steht, bedarf es einer Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde, um die Tiere umzusiedeln.

Also dürfen auch Fachleute Hornissennester nicht einfach beseitigen.

RÜHLE: Nein, das dürfen sie nicht. Außerdem benötigen Fachleute, die eine Umsiedlung durchführen, einen entsprechenden Befähigungsnachweis, den sie nach dem Besuch eines entsprechenden Lehrgangs an der Umweltakademie Baden-Württemberg erhalten. Grundsätzlich gilt, dass die Abtötung eines Hornissennestes nicht zulässig und strafbar ist.

Wird ein Nest im Folgejahr wieder bezogen?

RÜHLE: Ein Hornissenvolk existiert ungefähr sechs Monate. Im Mai beginnt die Königin mit dem Aufbau eines Volkes. Spätestens Anfang November ist das gesamte Volk abgestorben, wobei die jungen Königinnen überwintern und im nächsten Jahr ein eigenes Volk in einem neuen Nest aufbauen. Es muss also niemand Angst haben, dass Hornissen zu dauerhaften Untermietern werden. Da aber andere Insekten das verlassene Nest zur Überwinterung nutzen, sollte es erst im Frühjahr entfernt werden.