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Gericht schickt „Ramses-Sohn“ in die Psychiatrie

Urteil Als immer noch gefährlich für die Allgemeinheit gilt der 21-Jährige, der in Wendlingen ein Feuer gelegt hat.

Symbolbild
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Wendlingen. Der 21-Jährige, der im Dezember eine Flüchtlingsunterkunft in Wendlingen angezündet hat, ist nun vom Stuttgarter Landgericht per Urteil in eine geschlossene psychiatrische Klinik eingewiesen worden. Die Richter folgten damit der Empfehlung des Sachverständigen, der den 21-Jährigen derzeit noch als gefährlich für die Allgemeinheit bezeichnet. Schon seit Beginn der Verhandlungen behauptet der Angeklagte, der legitime Sohn des ägyptischen Königs Ramses des Zweiten zu sein.

Dem 21-Jährigen wird vorgeworfen, am frühen Morgen des 12. Dezember vergangenen Jahres in seinem Zimmer in der Flüchtlingsunterkunft in Wendlingen Prospekte angezündet zu haben und dann geflüchtet sein. Das Feuer hatte damals schnell um sich gegriffen. 22 Bewohner der Unterkunft konnten unverletzt gerettet werden. Bei einer Fahndung wurde dann der Mann in Kirchheim festgenommen

Bereits während der Beweisaufnahme hatte der aus Syrien stammende Beschuldigte sich im Gerichtssaal sonderbar benommen. Auch Polizeibeamte berichteten im Zeugenstand, dass der 21-Jährige bei Vernehmungen durch seine Körperhaltung aufgefallen sei. Er habe teils gar nichts gesagt, dann aber wieder mit sich selbst gesprochen. Schließlich blieb der Angeklagte auch noch vor Gericht bei seiner Meinung, er sei der legitim Ramses-Abkömmling, obwohl ihn die Richter darauf hinwiesen, dass dies zeitlich gar nicht der Fall sein könne.

Wer eine Straftat - wie etwa im vorliegenden Fall eine schwere Brandstiftung - im Zustand einer paranoiden Schizophrenie, sprich im Verfolgungswahn begeht, ist nach dem Gesetz schuldunfähig und kann nicht zu einer Haftstrafe verurteilt werden. In der Regel werden solche Täter freigesprochen. Da aber die Gefahr besteht, dass der 21-Jährige in diesem krankhaften Zustand weitere ähnliche Taten begeht, muss die Allgemeinheit vor ihm geschützt werden. Das bedeutet, dass er zunächst in eine geschlossene Klinik kommt, wo die Ärzte den Versuch unternehmen, ihn von seinen Wahnideen zu befreien. Allerdings, das ist die Meinung vieler Psychiater, ist eine Heilung nicht möglich, lediglich eine vorübergehende Dämmung mit Hilfe von Medikamenten.

Als Ergebnis der Hauptverhandlung vor dem Landgericht steht nun fest, dass der Syrer auch genau zur Tatzeit, dem frühen Morgen des 12. Dezember 2019, an diesem psychischen Defekt litt. Was das Anzünden der Prospekte in seinem Zimmer angeht, ist er also nicht schuldfähig, wie der Gutachter festgestellt hat. Er hatte sich nicht nur als Sohn des Ramses gefühlt, sondern auch als „König von Atlantis“.

Dass er mit der Brandlegung keinen der Bewohner der Unterkunft gefährden wollte, wie es sein Verteidiger in einer Erklärung betonte, bewahrte den 21-Jährigen aber nicht vor der Einweisung in die Psychiatrie. Bernd Winckler