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Gewerbegebiet Hungerberg: Es soll nur noch um 21,6 Hektar gehen

Beschluss Die Gemeinde Dettingen nimmt 21 Hektar aus ihrem Antrag für den neuen Flächennutzungsplan zurück. Beim Hungerberg gibt es damit mehr Klarheit: Es geht noch um die Fläche an der Autobahn. Von Andreas Volz

Eine Klarstellung sollte es werden: In der ­Diskussion um ein regionales Gewerbegebiet „Hungerberg“ geht es immer wieder um unterschiedliche Flächengrößen - weil von drei verschiedenen Flächen die Rede ist. Alle Flächen umfassen jeweils etwa 21 Hektar. Die Fläche, um die es konkret gehen soll, ist die für das Gewerbegebiet (in der Grafik nebenan rot, rötlich und gelb dargestellt). Eine weitere Fläche betrifft die mögliche Erweiterung des Gebiets, das Dettingen bislang in den Flächennutzungsplan einbringen wollte (in der Grafik grün dargestellt). Die dritte Fläche wiederum hat mit Dettingen gar nichts zu tun: Es ist das Gewerbegebiet Bohnau-Süd, das die Stadt Kirchheim plant. Alle drei Flächen werden häufig in einen Topf geworfen, sodass der Eindruck entsteht, es gehe um 63 Hektar, die da versiegelt werden.

Genau das wäre aber der falsche Eindruck, soll das Bürgerbegehren, das ein Gewerbegebiet Hungerberg verhindern möchte, überhaupt eine Chance haben: Auf der rechtlich sicheren Seite ist das Bürgerbegehren nur dann, wenn allen Beteilig­ten - in diesem Fall vor allem denjenigen, die das Begehren durch ihre Unterschrift unterstützen - klar ist, um wie viel Fläche es konkret gehen soll.

Im Text des Bürgerbegehrens wird aber mehrfach auf den Flächennutzungsplan verwiesen, erläuterte Dettingens Bürgermeis­ter Rainer Haußmann nun im Gemeinderat. Deswegen könnte der Eindruck entstehen, beim Bürgerbegehren gehe es um 42 Hektar auf Dettinger Gemarkung. Tatsächlich aber kann sich das Begehren nur gegen einen möglichen Bebauungsplan wenden, den der Gemeinderat beschließt. Weil es den noch nicht gibt, liegt die Fläche bislang nicht konkret fest.

Diesem Missstand - sowie jeder damit verbundenen Unklarheit - wollte Bürgermeister Haußmann nun abhelfen, indem er beantragte, die Dettinger Wünsche für den Flächennutzungsplan zu ändern: Statt die kompletten 42 Hektar in das Planwerk aufzunehmen, soll es jetzt nur noch um die 21,6 Hektar gehen, die auch tatsächlich für den regionalen Vorhaltestandort vorgesehen gewesen wären.

Das heißt konkret: Die grüne Fläche aus der Grafik stünde nicht mehr zur Debatte. Dettingen würde nur noch die rot-gelbe Fläche in den neuen Flächennutzungsplan aufnehmen wollen. Der Vorteil dieser Regelung für alle Seiten: Der Verweis des Bürgerbegehrens auf den Flächennutzungsplan wäre eindeutig. Das Begehren würde sich gegen die 21,6 Hektar wenden, die einerseits per Bebauungsplan in ein Gewerbegebiet verwandelt werden könnten und die andererseits an dieser Stelle im Flächennutzungsplan ausgewiesen wären. Beide Flächen (die im möglichen Bebauungsplan und die im Flächennutzungsplan) wären also identisch. Alle Unklarheiten wären damit beseitigt.

In der heftigen Gemeinderatsdebatte war das aber nicht allen sofort klar. Besonders Peter Beck (SPD/Grüne) haderte damit, dass der Bürgermeister seinen Antrag mündlich eingebracht und nicht im Vorfeld bereits schriftlich angekündigt hatte. Er wollte, dass der Status quo erhalten bleibt, dass es also keinerlei Veränderung gibt, bis die Unterschriftensammlung des Bürgerbegehrens abgeschlossen und rechtlich geprüft ist.

Zwei Mitglieder der CDU/FWV-Fraktion, Andreas Hummel und Stefan Russ, betonten demgegenüber, dass sie ihrerseits denselben Antrag eingebracht hätten wie der Bürgermeister. Der Gemeinderat hätte also so oder so darüber zu entscheiden gehabt, ob die vorgesehene Größe des Areals für den Flächennutzungsplan reduziert werden soll oder nicht.

Drei Abstimmungen zum Schluss

So allerdings verwarf der Gemeinderat zunächst den Antrag Peter Becks, alles zu belassen, mit fünf zu neun Stimmen, bei einer Enthaltung. Deutlich knapper, mit sieben zu acht, scheiterte anschließend der Antrag von Yvonne Thillmann (SPD/Grüne), die Fläche im Flächennutzungsplan gleich ganz auf Null zu reduzieren. Der Antrag des Bürgermeisters, nur noch 21,6 Hektar in den Flächennutzungsplan aufzunehmen, ging schließlich mit zehn Ja-Stimmen und fünf Enthaltungen durch.

Damit müsste jetzt so einiges deutlich klarer sein: Die Unterschriftensammlung der Bürger­initiative kann weitergehen - und jeder kann wissen, dass es um maximal 21,6 Hektar geht.