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Heizöltanks und der Wasserschutz

Umwelt Heizöltanks in Hochwassergebieten im Kreis müssen bis Anfang Januar nachgerüstet ­werden.

Kreis. Heizöltanks können bei Überschwemmungen oder Starkregen zu einer Gefahr für Umwelt und Gebäude werden. Darum erinnert das Landratsamt Esslingen an Regeln und Fristen für den Betrieb von Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten.

Wird der Keller überflutet, können Heizöltanks durch den Druck des Wassers beschädigt werden, aufschwimmen oder umkippen. Heizöl ist leichter als Wasser und kann durch eindringendes Wasser aus dem Tank gedrückt werden. Rohrleitungen können abgerissen werden. Ausgetretenes Heizöl breitet sich auf Wasserflächen schnell aus und kann große Flächen verschmutzen. Wegen dieser Gefahren gelten für den Betrieb von Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten besondere gesetzliche Bestimmungen des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) und der Verordnung über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen (AwSV).

In „festgesetzten Überschwemmungsgebieten“ ist seit 2018 der Bau neuer Ölheizungen verboten, bestehende Anlagen müssen bis 5. Januar 2023 hochwassersicher nachgerüstet werden. Steht die Heizölverbraucheranlage in einem „Risikogebiet außerhalb von Überschwemmungsgebieten“, ist die Nachrüstung bis 2033 erforderlich. Wird eine neue Anlage gebaut oder eine bestehende wesentlich verändert, muss sofort für die Hochwassersicherheit gesorgt werden. Maßgeblich für die Hochwassersicherheit der Tankanlage ist der relevante Hochwasserstand auf dem Grundstück. Es gibt verschiedene Optionen, beispielsweise das Aufstellen des Tanks oberhalb des relevanten Hochwasserstandes, bauliche Maßnahmen, die das Wasser von der Tankanlage fernhalten, oder den Einbau zugelassener Heizöltanks mit Sicherung gegen Aufschwimmen.

Jeder Neubau oder Umbau der Anlage und die hochwassersichere Nachrüstung in Überschwemmungsgebieten ist beim Landratsamt anzumelden. Wird die fristgerechte Nachrüstung nicht beachtet, kann dies im Schadensfall schwerwiegende finanzielle Folgen haben, da eventuell der Versicherungsschutz erlischt und ein Bußgeld zu zahlen ist. Wer eine Heizölverbraucheranlage betreibt, ist verpflichtet, sich über die jeweils aktuellen Anforderungen zu informieren und Vorkehrungen für Hochwasser durch Starkregenereignisse zu treffen.

Weil es auch außerhalb von Überschwemmungs- und Risikogebieten durch Starkregenereignisse zu einem Hochwasser kommen kann, wurden Starkregengefahrenkarten erstellt. Aufgrund einer allgemeinen Sorgfaltspflicht und zur Schadensvorsorge sind entsprechende Sicherungsmaßnahmen auch hier sinnvoll. pm