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Hinterm Steuer: Anekdoten rund um die Pappe

Führerschein In unserer Serie geht es dieses Mal um Hans-Joachim Brenner, der nach nur einer Fahrstunde schon zur Prüfung zugelassen wurde.

Mit seiner "Ersatz-Pappe" kann Hans-Joachim Brenner noch heute nachweisen, dass er die entsprechenden Fahrzeuge lenken darf. Foto: pr

Kirchheim. Um als 16-Jähriger von den nur spärlich verkehrenden Buslinien nicht mehr so abhängig zu sein und auch abends von der Gäu-Gemeinde Mötzingen nach Nagold zu kommen, habe ich mir ein gebrauchtes Moped der Marke Hercules gekauft und beim TÜV die entsprechende Prüfung zur Klasse 4 abgelegt. Der Führerschein für die Klassen 1 (Motorrad) und 3 (Pkw) wurde nur wenige Tage nach meinem 18. Geburtstag auf mich ausgestellt. Leider wurde auf einer Reise durch die DDR und Polen im Juli 1978 in der Nähe von Warschau unser roter Golf 1 aufgebrochen und unser Gepäck inklusive Führerschein gestohlen. Aus diesem Grunde war ein neuer zu beantragen. Mit dem „Ersatz-Führerschein“ und mit einem aktuellen Farbbild versehen, kann ich auch heute noch meine Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen belegen. Anekdoten zu den Fahrstunden und den Prüfungen könnten ganze Abende füllen. Die Prüfung für den „Einser“ durfte ich schon nach einer einzigen Fahrstunde ablegen, da ich ja bereits zwei Jahre Erfahrung auf dem Kleinkraftrad vorweisen konnte. Schulungszweirad war ein Heinkel-Roller 103 A 1. Er verfügte weder über Scheibenbremsen noch über elektrische Blinker oder Anlasser. Da auch der Kickstarter defekt war, musste man ihn anschieben. Mit gezogenem Kupplungshebel und eingelegtem zweitem Gang brachte man den Roller auf leicht abschüssiger Straße auf Geschwindigkeit, um dann aufzuspringen und die Kupplung sanft „kommen zu lassen“. Beim Abbiegen musste die Fahrtrichtung per Handzeichen angezeigt werden. Seit über 50 Jahren bin ich also im Besitz des „grauen Lappens“ und er musste noch nie für eine gewisse Zeit abgegeben werden. Hoffen wir, dass dies weiter so bleibt. Hans-Joachim Brenner ...