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Holzmadens zweiter Naturkindergarten muss warten

Kitas Im beliebten Naturkindergarten der Gemeinde gibt es eine neue Leitung. Für den zweiten auf dem Nachbargrundstück ist die Nachfrage groß, aber es fehlt noch Personal. Von Thomas Zapp

Das Thema Kindergartenbetreuung ist derzeit ein heißes Eisen in Holzmaden. Grund ist die hohe Fluktuation unter den Erzieherinnen und Betreuerinnen im Naturkindergarten. Im November wurde klar, dass die Leitungsstelle ab Anfang 2023 vakant ist. Also musste Bürgermeis­ter Florian Schepp mit höchster Dringlichkeit eine Sondersitzung des Kindergartenausschusses einberufen, damit 22 Kinder nicht ohne Betreuung dastehen. Ergebnis: Seit dem Jahreswechsel gibt es eine neue Leitung, der Betrieb ist gesichert.

Daher hatten die beiden Fraktionen im Gemeinderat einen Antrag gestellt, einen Trägerwechsel zu prüfen, bislang ist die evangelische Kirche Träger aller Kindergärten in Holzmaden. Eine Übernahme durch einen anderen Träger oder die Gemeinde wird geprüft. „Dann brauchen wir aber mehr Personal“, mahnt Bürgermeister Florian Schepp an. Weiter haben die Gemeinderäte einen Start des zweiten Naturkindergartens zum 1. April gefordert. Für den Schultes ist der Antrag „sachfremd“ – denn auch dafür braucht es Personal und das hängt eben nicht von der Gemeinde ab, die aktuell nicht der Träger ist. 

Grabgebühren steigen deutlich

Ein weiteres Thema auf der letzten Sitzung des Jahres waren die Friedhofsgebühren. Die Bestattungen hat seit Anfang 2022 die Stadt Kirchheim übernommen und erhöht zum Jahreswechsel die Gebühren deutlich, in Einzelfällen bis zu 400 Prozent. Das seien allerdings Ausnahmen, betont der Bürgermeister. Die Grabnutzungsgebühren waren vor acht Jahren letztmalig geändert worden, die Bestattungsgebühren vor drei Jahren – damals noch mit einem anderen Anbieter.

Die Gemeinde gibt die Preise nur eins zu eins weiter, zahlt für die Grabnutzungsgebühren insgesamt aber immer noch drauf. „Wir haben jetzt einen Deckungsgrad von knapp 80 Prozent“, sagt Florian Schepp. Weniger sei mit dem Kommunalabgabengesetz nicht vereinbar. 

Die Bestattungs-, Verwaltungs- und Grabpflegekosten mit Gemeindemitteln zu deckeln, sodass maximal eine Verdoppelung der Gebühren stattfindet, wie es zwei Räte gefordert haben, hat der Gemeinderat aber abgelehnt. Die Kosten von 6000 Euro im Schnitt entsprächen den Marktpreisen, sagt der Schultes.