Weilheim · Lenningen · Umland

Ist Schläger psychisch krank oder nicht?

Ist der 34-Jährige, der sich in Kirchheim mit Polizisten geschlägert, einen Mann gewürgt und in der Nürtinger Psychiatrie Krankenhelfer sexuell angegangen und sich exhibitionistisch gezeigt hat (wir berichteten), psychisch so schwer krank, dass er nicht schuldfähig ist? Im Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht hat eine Gutachterin dies nur teilweise bejaht.

Bernd Winckler

Kirchheim/Stuttgart. Der 34-Jährige ist für die Richter der 16. Großen Strafkammer am Stuttgarter Landgericht hinsichtlich einer zu findenden Strafzumessung für seine Taten eine schwer zu knackende Nuss. Dass er psychisch krank ist und schon seit Jahren in entsprechender Behandlung, ist den Juristen nach mehreren Verhandlungswochen klar geworden.

Doch hat er zum Beispiel in Kirchheim im Januar vor zwei Jahren einen Mann in krankhaftem Zustand gewürgt? Hat er im selben Zustand im Juni diesen Jahres Fußtritte gegen Polizisten verabreicht? Und hat er Krankenpflegerinnen im Krankenhaus Nürtingen ebenfalls in krankhaftem Zustand sexistisch beleidigt?

Die psychiatrische Gutachterin kommt in ihren Ausführungen jetzt zu dem Schluss, dass der Angeklagte für den Diebstahl eines Medikamentenfläschchens im Krankenhaus schuldfähig ist. Ebenso für die Tritte gegen Polizisten in Kirchheim. Möglicherweise aber nicht für die sexistischen Beleidigungen und für exhibitionistische Handlungen gegenüber Polizistinnen, ebenfalls in Kirchheim. Dazu bestehe eine Wiederholungsgefahr, sprich: eine Gefahr für die Allgemeinheit.

Das hieße juristisch, dass der Mann zunächst in eine entsprechende psychiatrische Anstalt eingewiesen wird und dass er wegen der Taten, die er in schuldhaften Zustand verübt hat, eine Freiheitsstrafe bekommt. Diese jedoch, so die ständige Praxis der Gerichte, wird er wohl auch in der Psychiatrie verbüßen.

Das Urteil soll am Montag, 31. August, gefällt werden.