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Kein Foto mit Schultüte?

Einschulung Eltern schießen bei der Feier am ersten Schultag jede Menge Bilder von ihren Liebsten. Oft sind auch Klassenkameraden dabei. Das jedoch kann schnell zum Problem werden. Von Maik Treder

Der erste Schultag ist ein wichtiges Ereignis. Viele Schnappschüsse finden den Weg ins Fotoalbum. - Wer sie auch im Internet ver
Der erste Schultag ist ein wichtiges Ereignis. Viele Schnappschüsse finden den Weg ins Fotoalbum. - Wer sie auch im Internet veröffentlicht, darf nur sein eigenes Kind vor der Linse haben.Archivfoto: Jean-Luc Jacques

Für Erstklässler ist jetzt einen spannende Zeit. Überall steigen jetzt die Einschulungsfeiern. Doch Nervosität herrscht nicht nur bei den Kleinen, auch die Erwachsenen fiebern dem Ereignis entgegen, immer mit dem Finger auf dem Auslöser, um das denkwürdige Ereignis fotografisch festzuhalten. Hier beginnen allerdings die Fallstricke. Für Wirbel sorgt die 2018 eingeführte Datenschutzgrundverordnung, kurz DSGVO. In ihr wird der Umgang und die Verarbeitung personenbezogener Daten geregelt. Für die Praxis bedeutet dies: Grundsätzlich darf man Personen fotografieren, solange die Schnappschüsse ausschließlich privaten Zwecke dienen. Erst die Veröffentlichung ist gesetzwidrig. Ein Verstoß kann zu Bußgeldern führen, denn Fotos einfach so einem Personenkreis öffentlich zu machen, ist strafbar.

Das Fotografieren der Dreikäsehochs komplett zu verbieten, scheint allerdings auch keine Lösung. Die Schulleiterin der Freihof-Grundschule, Andrea Bizer, teilt diese Ansicht. So etwas durchzusetzen, ist fast nahezu unmöglich. Schließlich könne man keinen daran hindern, das Smartphone oder den Fotoapparat zu zücken. „Natürlich darf jeder sein eigenes Kind nach Herzenslust fotografieren“, sagt sie. Die Freihof-Grundschule sowie die Lindachschule Jesingen werden aber bei der Einschulungsfeier Warnschilder aufstellen. Diese informieren Eltern über die Fotorechte. Zusätzlich weist Schulleiterin Andrea Bizer in ihrer Ansprache zu Feierbeginn deutlich auf die Problematik hin.

Damit sind die Veranstalter auf der sicheren Seite: „Die Schulen selbst müssen keine datenschutzrechtlichen Konsequenzen fürchten“, bestätigt der Rektor der Lindachschule Jesingen, Thorsten Bröckel. Das gilt für den Fall, dass doch jemand auf den Auslöser drückt und nicht nur das eigene Kind erwischt. Für ihn und Amtskollegin Andrea Bizer ist die Datenschutzkrise scheint ein klassisches Problem der Neuzeit. Laut Andrea Bizer hat die Angst vor Datenmissbrauch „unbeschreiblich stark“ zugenommen. Im privaten Bereich würde man dagegen häufig sorglos mit persönlichen Daten umgehen. Die Bedenken rund um erste Schultage sind für Thorsten Bröckel daher nicht ganz nachvollziehbar.

Leid tun Rektorin Bizer aber vor allem diejenigen Kinder, die während der Aufführungen von umherschleichenden Eltern geradezu belagert werden auf der Jagd nach einem originellen Foto. Übrigens: Die Schulen können nicht von Eltern verlangen, gewisse Fotos im Nachhinein zu löschen.