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Kein frischer Fisch aus der Lauter

Der Gemeinderat Dettingen verzichtet auf das Vorkaufsrecht nach dem Fischereigesetz

An der kurzfristig einberufenen Sitzung waren sich die Dettinger Räte einig: Es gibt kein öffentliches Interesse am Vorkaufsrecht für die Fischereirechte für die Lauter.

Die Gemeinde Dettingen hat kein Interesse am Vorkaufsrecht des Fischereirechts für die Lauter. Foto: Thomas Krytzner
Die Gemeinde Dettingen hat kein Interesse am Vorkaufsrecht des Fischereirechts für die Lauter. Foto: Thomas Krytzner

Dettingen. Eine Klausel im Fischereigesetz sorgte dafür, dass die Mitglieder des Dettinger Gemeinderats zum Teil ihren Urlaub unterbrachen und sich zu einer öffentlichen Sitzung trafen. Die Oberlenninger Firma Scheufelen hat ihre Wasserkraftanlagen und Fischereirechte an einen privaten Dritten aus Würzburg verkauft. Da die Lauter auch durch Dettingen fließt, hat die Gemeinde automatisch ein Vorkaufsrecht. Die Information zum Verkaufsabschluss traf Ende Juli bei der Verwaltung ein und ein Gesetzesabsatz im Fischereigesetz schreibt vor, dass das Vorkaufsrecht für die Gemeinde nur innerhalb eines Monats nach Zugang des Vertrags ausgeübt werden kann.

Kämmerer Jörg Neubauer stellte den Gesetzesauszug vor und beklagte zugleich, dass keine Summe genannt wurde und somit nur eine fiktive Berechnung aufgrund der Fläche möglich war: „Da kommen wir auf knapp über 100 000 Euro für den Dettinger Lauter-Abschnitt.“ Neubauer erklärte weiter, dass es nur die Entscheidung Vorkaufsrecht ja oder nein gibt und Verhandlungen oder Bedingungen nicht möglich sind. „Gemäß dem Fischereisachverständigen des Regierungspräsidiums Stuttgart liegt der erzielbare Pachtpreis bei rund 300 Euro je Hektar“, erklärte er. Der Kauf hätte somit eine langfristige Amortisation zur Folge. Somit empfahl die Verwaltung den Gemeinderäten, das Vorkaufsrecht nicht wahrzunehmen.

Dr. Steffen Ochs stellte fest, dass das Vorkaufsrecht vom Gesetzgeber her durchaus Sinn macht, da dadurch viel zugunsten der Ökologie gearbeitet wird. „Aber der Gemeindehaushalt muss berücksichtigt werden“, mahnte Ochs und fragte, ob hier ein Vertrag ohne genaue Zahlen eingegangen würde. Rechtsanwalt Kai Schenek bestätigte die Vermutung und betonte: „Für die Gemeinde ist dies reine Spekulation. Erst nach Ausübung des Vorkaufsrecht wird über Preise gesprochen.“ Hermann Pölkow kann sich keinen Grund vorstellen, warum Dettingen ein öffentliches Interesse an den Fischereirechten zeigen sollte. „Da haben wir nur Mühe, einen Pächter zu finden, und warum sollen wir dann noch über 100 000 Euro ausgeben, die wir eh nicht haben?“ Unterstützung bekam Pölkow von allen Ratsmitgliedern. Insbesondere stellten sich an der Sitzung einige Gemeinderäte auch die Frage nach der Existenz von Fischen in der Lauter. Der stellvertretende Bürgermeister Rainer Kuhn gab zu verstehen, dass der Verwaltung keine Erhebung über den Fischbesatz vorliege. Edith König wunderte sich, warum jemand Fischereirechte kauft. Hier musste Kuhn passen: „Da es sich um einen Privatvertrag handelt, bekamen wir nur die Information, dass es einen Kaufvertrag gibt. Der private Käufer hat jedoch die gleichen Rechte und Pflichten wie die Gemeinde.“ Mit dem Ratsbeschluss verzichtet Dettingen auf das Vorkaufsrecht.