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Kein Ort für aufregende Abenteuer

Ferienzeit Gleise sind kein Spielplatz: Die Deutsche Bahn rät Kindern und Jugendlich zur Vorsicht an den Schienen.

Bahngleise können zur großen Gefahr werden. Symbolbild: C. Riedl
Bahngleise können zur großen Gefahr werden. Symbolbild: C. Riedl

Region. In wenigen Tagen ist es soweit - die Sommerferien beginnen. Viele Familien bleiben in diesem Jahr wegen der Corona-Pandemie zu Hause oder verbringen ihren Urlaub in Deutschland. Damit Spaß und Erholung nichts im Wege steht, appellieren die Deutsche Bahn und die Bundespolizei in einer Pressemitteilung, Gleisen und Oberleitungen fern zu bleiben. „Bahnanlagen üben auf junge Menschen oft eine große Faszination aus und wecken die Neugierde“, erklärt Dr. Volker Hentschel, Vorstand Produktion der DB Netz, „jeder Unfall ist einer zu viel und durch das Befolgen einfacher Regeln zu vermeiden. Wo Züge fahren, ist kein Platz für Abenteuer.“

Denn auch wenn Fotos im Gleis oder die Abkürzung über die Schienen verlockend und berechenbar erscheinen würden, drohe jederzeit ernste Gefahr. Grund dafür: Züge fahren zu jeder Tages- und Nachtzeit und können, anders als Straßenfahrzeuge, nicht ausweichen. Bis zu 1000 Meter würde es dauen, bis ein Zug nach einer Vollbremsung steht. Außerdem seien die neueren, leiseren Fahrzeuge immer später zu hören.

Geldstrafe droht

„Das Klettern auf abgestellte Züge ist ebenfalls lebensgefährlich“, warnt Polizeidirektor Nicolai-Steve Schipfer von der Bundespolizei. Immer wieder komme es zu Bahnstromunfällen, bei denen Kinder oder Jugendliche beteiligt sind. Die meisten enden mit schwersten Verletzungen oder tödlich. Oft sei den jungen Menschen gar nicht bewusst, dass die Bahn-Oberleitung eine Spannung von 15 000 Volt führt - etwa 65 Mal mehr als in der Steckdose zu Hause. Und man muss die Oberleitung nicht einmal berühren: Denn schon bei bloßer Annäherung kann es zu einem lebensbedrohlichen Strom- überschlag kommen.

Wer Gleise unbefugt überschreitet oder sich innerhalb der Gleise aufhält, handelt laut der DB ordnungswidrig. Dies könne mit einer Geldbuße geahndet werden. pm