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Kirchheimer Urteil nach unten korrigiert

Hauptschuld am Großbrand hat der Taxi-Unternehmer

Der Kirchheimer Taxifahrer, der in der Tiefgarage Osiander­straße einen Großbrand ­auslöste, ist nach mehreren Tagen umfangreicher Beweisaufnahme jetzt vom Stuttgarter Landgericht der fahrlässigen Brandstiftung schuldig gesprochen. Er wurde zu einer Geldstrafe von 1 800 Euro verurteilt.

Kirchheim/Stuttgart. Damit hat das Landgericht ein viel härteres Urteil des Kirchheimer Amtsgerichts weit nach unten korrigiert. Man habe ­akribisch genau die Hintergründe und den Grund des Großfeuers am 23. September vor vier Jahren in der Kirchheimer Innenstadt aufgeklärt und dabei sogar einen technischen Sachverständigen für Fahrzeugbau zurate gezogen, sagte der Vorsitzende Richter der 31. Strafkammer gestern im Urteil. Laut dem Gutachter wurde klar, dass zwar der Angeklagte, der als Subunternehmer damals das Taxi steuerte, das im Motorraum ausgebrochene Feuer hätte bemerken müssen, ehe er in die Tiefgarage der Osianderstraße einfuhr. Doch der Brand hätte bei ordnungsgemäßer Wartung des Mercedes‘ erst gar nicht entstehen dürfen, was wiede­rum ein gravierendes Versäumnis des Fahrzeughalters war.

Der Gutachter sagte in dem Verfahren, er habe in seinem beruflichen Leben so etwas noch nicht erlebt: Nach Demontage des Motors und des Getriebes fand er den Ölschlamm, und zwar so stark, als ob es sich um eine frisch geteerte Straße handelte. Jahrelang musste das Fahrzeug nicht gewartet worden sein. Stattdessen habe der Halter immer nur Öl nachgeschüttet. Deshalb geriet der harte Schlamm mit der Abgasanlage in Berührung und entflammte durch die Hitze. Bei dem Feuer in der Tiefgarage und dem Gebäude darüber entstand ein Gesamtschaden von einer Million Euro. Der Richter wunderte sich auch im Urteil, dass es Taxiunternehmer gibt, die so schlecht gepflegte Fahrzeuge 24 Stunden lang in den Verkehr lassen.

Der Vorsitzende Richter empörte sich in seinem gestrigen Urteil auch über das „freche“ Auftreten des Nürtinger Taxiunternehmers als Fahrzeughalter. Er habe sich in den Zeugensessel geworfen, schnippische Antworten gegeben – und schließlich von seinem Zeugnisverweigerungsrecht Gebrauch gemacht, wie auch schon im ersten Prozess vor dem Kirchheimer Schöffengericht. Damals hatte er sogar die Zeugenladung ignoriert und kassierte dafür eine Ordnungsstrafe. Doch aus der Sache selbst ist der Halter heraus, nachdem sein Verfahren eingestellt ist.

Doch eine Haftstrafe gegen den Taxifahrer, die ihm das Kirchheimer Gericht noch wegen Brandstiftung verpasste, sei nicht angemessen, heißt es in dem letztinstanzlichen Urteil. So schwer sei das Vergehen auch wieder nicht. Natürlich hätte der Angeklagte mit dem brennenden Fahrzeug nicht in die Tiefgarage einfahren dürfen. „Und er hätte spätestens hier bemerken müssen, dass es brennt“, so der Richter. Ein Zeuge, der das damals beobachtete, meinte in seiner Aussage: „Hoffentlich fährt der nicht in die Tiefgarage hinein“. Das Gericht entschied aber auch noch deutlich gegen den Halter: „Ein Taxifahrer ist nicht zuständig für die Wartung des Fahrzeugs“. Das sei Sache des Unternehmers. Die verhängten 90 Tagessätze zu je 20 Euro, zusammen 1 800 Euro, darf der Taxifahrer in Raten abstottern. Zudem wird diese Strafe nicht in das Strafregister eingetragen. 15 der Tagessätze gelten als bereits bezahlt, weil das Verfahren über vier Jahre viel zu lange dauerte.