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Knapp unterm Grenzwert ist auch noch laut

Gemeinderat Schlierbach muss für die B 297 einen Lärmaktionsplan aufstellen. Mehr ist aber nicht nötig.

Schlierbach Lärmmessung
Symbolbild Foto: Jean-Luc Jacques

Schlierbach. Notwendig geworden ist die Aufstellung eines Lärmaktionsplans für die B 297. Laut Gesetz sind Kommunen dazu dann verpflichtet, wenn auf ihrem Gebiet Hauptverkehrsstraßen verlaufen, auf denen am Tag mehr als 8 200 Fahrzeuge fahren. Da die B 297 am Nordrand der Gemeinde entlangführt, sind die Anwohner durch Verkehrslärm belastet.

Wolfgang Schröder vom Büro BS Ingenieure hat die schalltechnische Untersuchung durchgeführt. Untersucht wurde die Lärmbelastung entlang der B 297 und in der Auchtertstraße. Die Untersuchungen münden am Ende in einer Lärmkartierung, aus der sich die Lärmbelastungen grundstücksgenau ablesen lassen. Entscheidend ist nun, ob die Schwellenwerte, ab denen gehandelt werden muss, überschritten werden. Zwar sind in den Vorschriften keine exakten Grenzwerte definiert, die Fachleute gehen aber von 70 Dezibel am Tag und 60 Dezibel in der Nacht aus.

Diese Quasi-Grenzwerte werden nirgends im untersuchten Gebiet erreicht, sondern verbleiben an den wenigen kritischen Stellen knapp darunter. Schröder macht aber deutlich: „Knapp unter dem Handlungsbedarfswert ist nicht leise, sondern immer noch laut.“ Dennoch ist die Gemeinde vorerst aus dem Schneider, so der Fachmann. „Unterhalb der Grenzwerte muss die Gemeinde keine weiteren Maßnahmen vornehmen.“ Sie müsse lediglich die formalen Bedingungen erfüllen. Konkret bedeute das: „Sie machen den formalen Prozess der Aufstellung eines Lärmaktionsplans und damit hat es sich.“ Diesen formalen Prozess könne man sich wie die Aufstellung eines Bebauungsplans vorstellen. Der Plan muss zudem alle fünf Jahre fortgeschrieben werden. Folgerichtig beschloss der Gemeinderat einstimmig die Feststellung des Planentwurfs. Dieser wird nun für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und die Träger öffentlicher Belange beteiligt.Volkmar Schreier