Kirchheim. Zum Bedauern des Vorsitzenden von Haus und Grund, Reinhard Spieth, konnte die als Hauptreferentin angekündigte Oberbürgermeisterin Angelika Matt-Heidecker krankheitsbedingt nicht an der Mitgliederversammlung teilnehmen. Mit Ottmar Wernicke, dem Landesgeschäftsführer von Haus und Grund Württemberg, war es aber gelungen, kurzfristig einen hervorragenden Ersatzreferenten zu gewinnen. Zunächst ging Spieth auf die aktuellen Entwicklungen im Verein ein. Die Zahl der Mitglieder sei auf 2 266 angewachsen. Erfreut zeigte sich Spieth darüber, dass die Aktualisierung einer Vergleichsmieten-Sammlung 2014 erfolgreich abgeschlossen werden konnte. In diesem Jahr werde sich der Verein im Rahmen von Vortragsveranstaltungen mit den Themen „Richtig vererben“ und „Mietrecht – richtig kündigen“ beschäftigen.
Bei den Wahlen für den Ausschuss wurde das langjährige Ausschussmitglied Peter Gänssle verabschiedet. Er kandidierte auf eigenen Wunsch nicht mehr. Gänssle erhielt die silberne Ehrennadel von Haus und Grund Deutschland. Die Ausschussmitglieder Bernd Boßler, Otto Höfle, Robert Stork und Petra Vögele wurden einstimmig wiedergewählt. Neu als Ausschussmitglied wurde Michael Gänssle gewählt. In seinem Vortrag ging Wernicke auf das Thema Schönheitsreparaturen ein. Nach der neuen Rechtssprechung sind Schönheitsreparaturen nur dann auf den Mieter übertragbar, wenn dem Mieter eine renovierte Wohnung überlassen worden ist. Dabei gelte es, Fristen zu beachten. Wernicke verwies auf die neuen Vertragsformulare von Haus und Grund, die dem neuen Rechtsstand entsprechen. Kritik übte Wernicke an der von der Bundesregierung verabschiedeten Mietpreisbremse. Das neue Gesetz, das ab 1. Juni 2015 gültig ist, beinhalte, dass bei der Neuvermietung von Wohnungen in Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt die Miete auf zehn Prozent oberhalb der ortsüblichen Vergleichsmiete gedeckelt sei. Bei bereits bestehenden Mietverhältnissen sehe die sogenannte Kappungsgrenze Beschränkungen bei der Mieterhöhung vor. So dürfe der Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren um nur 20 Prozent erhöhen. In Kommunen mit angespanntem Wohnungsmarkt dürfe der Vermieter die Miete innerhalb von drei Jahren nur um 15 Prozent erhöhen. Dabei habe es der Bund den Landesregierungen überlassen, festzulegen, in welchen Kommunen es einen angespannten Wohnungsmarkt gebe. In Baden-Württemberg liegt laut Einschätzung der Landesregierung zum Beispiel in Wendlingen und Altbach ein angespannter Wohnungsmarkt vor, während Ludwigsburg und Esslingen davon ausgenommen sind.
Die grün-rote Landesregierung plant nun, in 45 Kommunen die Kappungsgrenze auf 15 Prozent abzusenken. Haus und Grund Württemberg strebe eine Normenkontrollklage dazu an. „Der Mangel an Wohnungen kann nur durch ein größeres Angebot kompensiert werden, nicht durch Deckelung von Mieten,“ konstatierte Wernicke. Ausgenommen von dieser Regelung sind Wohnungen, die ab dem 1. Oktober 2014 gebaut wurden oder eine umfassende Modernisierung vorgenommen wurde.
Neu geregelt habe der Gesetzgeber die Maklergebühr. Wenn der Vermieter einer Wohnung sich an den Immobilienmakler wendet, hat er in Zukunft die Mietvermittlungscourtage zu bezahlen. Eine negative Bilanz beschied Wernicke dem Gesetz zur Nutzung erneuerbarer Wärmeenergie. Es sieht vor, dass Altbauten zehn Prozent ihres Wärmeenergiebedarfs durch regenerative Energien decken müssen, sobald der Kessel einer Heizungsanlage ausgetauscht werde. Durch die rot-grüne Regierung sei dieses Gesetz noch verschärft worden, und der Anteil, der durch regenerative Energie erzeugt werden müsse, sei sogar auf 15 Prozent erhöht worden. Der Nutzen allerdings bleibe aus. ps