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Leistungsgrenze bei der Unterbringung erreicht

Politik Die Gemeinde Bissingen sieht ihre Kapazitäten bei der Aufnahme von Geflüchteten nahezu ausgeschöpft.

Bissingen. In der jüngsten Gemeinderatssitzung stand das Thema der Flüchtlingsunterbringung auf der Tagesordnung. Die Gemeinde Bissingen ist die Flüchtlingsentwicklung seit 2015 laut Gemeindeverwaltung proaktiv angegangen. Das örtlich entwickelte, dezentrale Unterbringungskonzept habe sich bewährt und konnte bis heute dank unterstützter privater Vermietungen an die Gemeinde, erfolgreich beibehalten werden. Aktuell sind 48 Geflüchtete, Vertriebene und Obdachlose in gemeindeeigenen oder gemeindlich angemieteten Unterkünften untergebracht. Vergangene Woche wurden noch weitere acht Personen aufgenommen, um die eigene Quote in der Anschlussunterbringung für das Jahr 2023 zu erfüllen. Für 2024 wird prognostiziert, dass die Gemeinde eine Aufnahmeverpflichtung von 13 bis 15 Personen hat. Im Jahr 2022 sind zudem 26 Personen aus der Ukraine aufgenommen worden, die direkt Privatwohnraum bezogen haben. Dies übersteige die eigentliche Aufnahmeverpflichtung für Menschen aus der Ukraine laut Verwaltung seither deutlich.

Zur Unterbringung von Geflüchteten und Obdachlosen stehen aktuell 14 Unterkünfte zur Verfügung, die zum Jahreswechsel nahezu voll belegt sein werden. Der Landkreis übernimmt die beiden Gemeindewohnungen in der Pfarrstraße 16 nach 2015 erneut. Mit Blick in die Zukunft müsse aber weiterer Wohnraum geschaffen werden. Die erhebliche Zunahme der Liegenschaften in Verantwortung der Gemeinde führe auch zu einem erheblichen operativen Aufwand im Rathaus. Bei allen intensiven Bemühungen müsse festgestellt werden, dass eine solche Zuweisungshöhe wie derzeit vorhanden und für 2024 prognostiziert, die dauerhafte Leistungsgrenze überschreiten wird.

Nach den Untersuchungen der vergangenen Monate sieht es so aus, als könne das 1. Obergeschoss des Ochsenwanger Rathauses kurzfristig als Wohnung für die Asyl- und Obdachlosenunterbringung umgenutzt werden. Eine Abstimmung mit der Baurechtsbehörde ist bereits erfolgt. Ebenfalls wurde bei der L-Bank ein Antrag für das Förderprogramm „Wohnraum für Geflüchtete“ in Höhe von rund 63 000 Euro gestellt. Die Gesamtkosten für den Umbau belaufen sich auf rund 104 000 Euro. Die Arbeiten sollen zeitnah beginnen, damit die Wohnung ab Sommer genutzt werden kann. pm