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Mann dreht mehrfach durch

34-Jähriger aus Kirchheim muss sich vor dem Stuttgarter Landgericht verantworten

Sexistische Beleidigungen gegen Polizistinnen, Körper­verletzung, Nötigung, Diebstahl und Widerstand gegen Voll­streckungsorgane wirft die Staatsanwaltschaft einem 34-jährigen Mann aus Kirchheim vor. Er soll die Straftaten jeweils in volltrunkenem Zustand und teilweise auch unter Drogen­einfluss begangen haben.

Kirchheim. Mit dem 34-jährigen alkohol- und drogenkranken Mann aus Kirchheim hatte sich bereits im April dieses Jahres das Kirchheimer Amtsgericht beschäftigt, die Verhandlung jedoch ausgesetzt und die Sache an eine Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts verwiesen. Grund: Möglicherweise kommt bei dem Angeklagten wegen der hohen Trunksucht und wegen Drogenmissbrauchs statt Gefängnis eine Einweisung in eine Entzugseinrichtung infrage – und die kann nur das Landgericht verhängen.

In drei Anklagen wird dem Mann vorgeworfen, in einer Nürtinger Klinik eigenmächtig aus einem Arzneischrank ein Medikament gestohlen zu haben. Die Schwester, die den Diebstahl bemerkte, habe er mit Gewalt von sich gedrückt. Eine Pflegerin der Nürtinger Psychiatrie, in der er im April vergangenen Jahres kurzzeitig stationär aufgenommen war, soll er mit sexistischen Beleidigungen bedacht und den Oberarzt der Klinik versucht haben, zu erpressen, damit dieser ihn zum Einkaufen von Alkoholika wieder freilassen solle. Dabei sei der Angeklagte jeweils stark betrunken gewesen.

Bei Festnahmeversuchen durch die Polizei in Kirchheim wegen Ruhestörungen soll der Beschuldigte am 12. Juni letzten Jahres die Ordnungshüter tätlich angegriffen und durch zahlreiche Fußtritte zu verletzten versucht haben. In einem anderen Fall habe er sich im Hausflur eines Gebäudes eine Schlägerei mit zwei Polizistinnen geliefert und die Beamtinnen ebenfalls in sexueller Weise schwer beleidigt. Dabei, so die Anklage, habe er durch Fußtritte mehrere Glasscheiben von Innentüren zerschlagen und einen Schaden von 5 000 Euro verursacht. Nur durch Gewalt konnte der renitente Angeklagte damals in Polizeigewahrsam genommen werden. Zu guter Letzt wird ihm noch der Angriff mitten auf der Straße gegen einen Nachbarn vorgeworfen, den soll er mit Schlägen auf den Kopf verletzt und danach den am Boden liegenden Mann durch Fußtritte malträtiert und am Hals gewürgt haben.

An die einzelnen Vorwürfe selbst kann sich der Angeklagte jetzt vor der 16. Großen Strafkammer des Landgerichts kaum mehr erinnern. Einiges würde „nur zum Teil stimmen“, sagte er. Bei anderen Anklagepunkten sei er jeweils zu sehr betrunken gewesen, um sich jetzt noch daran zu erinnern.

Eine psychiatrische Gutachterin soll in dem auf mehrere Tage terminierten Verfahren herausfinden, ob der 34-Jährige infolge seiner Drogen- und Alkoholsucht strafrechtlich verantwortlich ist. Wenn ja, müsste man ihn in eine entsprechende Anstalt einweisen. Die Entscheidung wollen die Richter am 20. August fällen.