Weilheim · Lenningen · Umland

Obstbäume pflegen, nicht roden

Naturschutz Die Naturschutzbehörde und der städtische Umweltbeauftragte beraten bei Fragen der Streuobstpflege.

Kirchheim. Noch bis zum 29. Februar ist der Baum- und Heckenschnitt erlaubt. Diese Vorschrift im Bundesnaturschutzgesetz dient dem Schutz der freilebenden Tier- und Pflanzenwelt. Durch das zeitlich befristete Verbot, Bäume und Hecken zu schneiden, sollen unter anderem die Lebensräume der Vögel während der Brut- und Aufzuchtzeit geschützt werden.

Bedingt durch das schöne Wetter könnten manche Streuobstwiesenbesitzer geneigt sein, umfangreich zu roden. Dies ist jedoch verboten, denn die meisten Streuobstwiesen liegen sowieso in Landschafts- und Vogelschutzgebieten. In, aber auch außerhalb von Schutzgebieten gilt der strenge Artenschutz, was heißt, dass Lebensräume wie beispielsweise Baumhöhlen, die Vögeln und Fledermäusen als Fortpflanzungs- und Ruhestätten dienen, nicht einfach entfernt werden dürfen.

Gegen ein planvolles Entfernen einzelner kranker Bäume ist dabei nichts einzuwenden, wenn damit der Artenschutz nicht beeinträchtigt wird. Die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt, aber auch Wolf Rühle, der Umweltbeauftragte der Stadt Kirchheim, beraten und informieren zu Fragen der Gehölz- und Streuobstpflege. Wolf Rühle ist erreichbar unter der Nummer 0 70 21/50 24 13.pm