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Organspende sorgt für hitzige Debatten

Medizin Die vier Abgeordneten des Wahlkreises haben für die „Erweiterte Entscheidungsregelung“ gestimmt. Die Redaktion des Teckboten ist gespalten. Von Thomas Zapp

Bundesweit gab es 2018 insgesamt 955 Organspender, die meisten spendeten ihre Niere. Auf der Warteliste für den Erhalt einer Spe
Bundesweit gab es 2018 insgesamt 955 Organspender, die meisten spendeten ihre Niere. Auf der Warteliste für den Erhalt einer Spende stehen aktuell 9500 Menschen. Symbolfoto: Jean-Luc Jacques

Der Deutsche Bundestag hat nach einer emotionalen Debatte über eine Neuregelung der Organspende fraktionsübergreifend für eine „Erweiterte Entscheidungsregelung“ gestimmt. Auch die vier Wahlkreis-Abgeordneten Nils Schmidt (SPD), Renata Alt (FDP), Michael Hennrich (CDU) und Matthias Gastel (Grüne) haben ihr Votum dafür abgegeben. Künftig ist also auch weiterhin eine aktive Zustimmung des potenziellen Spenders zu Lebzeiten erforderlich. Neu ist aber jetzt, dass die persönliche Entscheidung in einem Online-Register vermerkt ist. Außerdem sollen Bürger über die Organspende besser informiert werden. Die Ausweisstellen sollen Informationsmaterialien austeilen, Hausärzte sollen ihre Patienten mindestens alle zwei Jahre zur Organspende beraten.

Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hatte zuvor eine „Widerspruchsregelung“ vorgeschlagen. Sie hätte bei Personen ab 16 Jahren ihr Einverständnis zur Organentnahme vorausgesetzt. Ist das nicht der Fall, müsste man seinen Widerspruch erklären. So ist es in vielen Ländern geregelt. In Deutschland stehen etwa 9500 Menschen auf der Warteliste für ein Spenderorgan, demgegenüber gab es 2018 bundesweit 955 Organspender. Das entspricht 11,5 Organspenden je eine Million Einwohner. In Europa führt Spanien die Statistik an: 2017 kamen dort auf eine Million Einwohner 46,9 Organspender.


Gehört mein Herz nur mir allein?

PRO: Thomas Zapp,  Redakteur

Der Mensch gehört sich selbst – ohne Widerspruch. Der Satz der Grünen-Vorsitzenden Annalena Baerbock, ist richtig. Denn was Organspende vor allem für die Angehörigen bedeutet, ist vielen gar nicht bewusst. „Wenn ich tot bin, ist es mir doch egal, was mit meinem Körper geschieht“, ist häufig als Argument der Befürworter zu hören. Die Frage ist aber doch, wann jemand als „tot“ gilt. Die vitalen Funktionen müssen ja am Laufen gehalten werden, damit die Organe für den Empfänger noch „brauchbar“ sind.

Dazu gehört die ständige Beobachtung durch die Ärzte. Ohne – Gott sei Dank – die Erfahrung gemacht zu haben: Eine besinnliche Sterbebegleitung scheint unter diesen Umständen schwer vorstellbar. Die Angehörigen lassen einen Menschen zurück, der noch den Eindruck eines Lebenden erweckt.

Damit wir uns richtig verstehen: Dies ist kein Plädoyer gegen die Organspende an sich, sondern für das grundlegende Recht am eigenen Körper, das einem per Geburt zustehen muss. Bei jedem Online-Kauf müssen wir mehrfach unser Einverständnis bestätigen, aber bei so einer grundlegenden, folgenreichen und höchstpersönlichen Entscheidung wird unser Einverständnis vorausgesetzt? Und was ist zum Beispiel mit Menschen aus sogenannten „bildungsfernen“ Schichten, denen das Thema in ihrem Alltag noch nie untergekommen ist?

Die Entscheidung des Bundestags ist daher richtig. Eine Zustimmung zur Organspende darf nicht vorausgesetzt werden. Vielmehr muss gründlicher über das Thema aufgeklärt werden.

 

CONTRA: Irene Strifler, Redakteurin

Immerhin eine Debatte angeregt habe die Abstimmung über die „doppelte Zustimmungslösung“ in der Bevölkerung, damit trösten sich die Befürworter. Ach ja? Ein schwacher Trost! Der Alltag am Stammtisch, im Verein, am Frühstücks-tisch zeigt: Längst haben andere politische und gesellschaftliche Ereignisse die Abstimmung überholt. Wer nicht betroffen ist, setzt sich sowenig mit dem Tod auseinander wie bisher.

Genau das ist das Problem: Erst wenn das eigene Kind, der eigene Partner verzweifelt um sein Leben ringt und nur eine Organtransplantation Rettung verheißt, kommt beim Einzelnen ein Umdenken in Gang. Reichtum kann man nicht ins Grab nehmen, gesunde Organe nützen dort ebensowenig. Auf der anderen Seite retten sie aber Leben – dieses Wissen mag ein klitzekleines bisschen Trost spenden, wenn der Sohn oder die Tochter nach einen Unfall hirntot ist.

Man kann selbst schneller unter den Hoffenden sein, als man denkt. Die Chance, ein Organ zu benötigen, übersteigt die Gefahr bei Weitem, mit funktionstüchtigen Organen einen Hirntod zu erleiden. „Was Du nicht willst, das man Dir tu‘, das füg auch keinem anderen zu“, stand seinerzeit in vielen Poesiealben. Wenn ich auf ein Organ hoffe, muss ich da nicht auch abzugeben bereit sein? – Wer das anders sieht, darf sich auch bei der doppelten Zustimmungslösung explizit verweigern, ohne Gründe nennen zu müssen.

Die Politik hat zugunsten der Zauderer entschieden, vielleicht auch zugunsten der Wähler, nicht aber zugunsten der verzweifelten Todkranken.