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Ortsprägend oder doch eher nicht?

Diskussion Besondere Häuser sollen in Notzingen bei Sanierungen höher bezuschusst werden. Dabei gibt es unterschiedliche Standpunkte. Von Katja Eisenhardt

An diesem Gebäude in Notzingen scheiden sich die Geister.Foto:  Markus Brändli
An diesem Gebäude in Notzingen scheiden sich die Geister. Foto: Markus Brändli

Ein sogenanntes „Handwerkerhaus“ aus dem Jahr 1904 in der Wellinger Straße 34 hat im Gemeinderat für eine längere Diskussion gesorgt. Zunächst ergebnislos, denn anschließend wurde die Entscheidung auf die nächste Sitzung am 1. Juli vertagt.

Es geht dabei um ein Gebäude, das im 11,5 Hektar großen Sanierungsgebiet „Ortsmitte II“ liegt. Grundsätzlich ist eine Umsetzung bis maximal 2031 vorgesehen. Für die Sanierungen in dem Gebiet gibt es Fördermittel aus dem Landessanierungsprogramm (LSP), gerade auch für Privatleute. „Das wird schon ganz gut angenommen“, berichtete Bürgermeister Sven Haumacher. Der Gemeinderat hat sich allgemein für einen Zuschuss in Höhe von 30 Prozent (maximal 30 000 Euro) entschieden.

Im Falle der Wellinger Straße 34, einem laut der Stadtentwicklung Stuttgart (STEG) „ortsbildprägenden Gebäude mit einer außergewöhnlicher Klinkerfassade“, schlagen die Planer eine Zuschuss­erhöhung auf 45 Prozent (maximal 45 000 Euro) vor. Brutto liegt die Kostenberechnung für die von den Eigentümern sehr umfassend geplante Sanierung der Wellinger Straße 34 bei 353 000 Euro. Förderfähig ist dabei die energetische Sanierung.

„Ob das Gebäude nun ortsbildprägend ist oder nicht, darüber lässt sich streiten“, nannte Haumacher den eigentlichen Knackpunkt der Diskussion. Herbert Hiller (CDU) hakte nach, was denn konkret in dem Gebäude alles saniert werden soll. Haumacher trug daraufhin eine lange Liste an geplanten Arbeiten vor.

Im Hinblick auf eine mögliche Erhöhung des Fördersatzes von 30 auf 45 Prozent müsse man immer im Hinterkopf haben, dass das kaum ein Einzelfall sei: „Ich kann da höchstens mitgehen, wenn auch danach noch genug Geld im Fördertopf ist. Denn die Frage ist doch, wo fängt man an, wo hört man auf“, betonte Vera Morlok-Gommel (UKW), und auch Petra Lippkau (CDU) gab zu bedenken, dass noch einige Jahre mit Sanierungen bevorstünden. Man habe nicht umsonst einen Höchstbetrag von 30 000 Euro für Privatgebäude festgelegt und 45 000 Euro Förderung als Ausnahme für denkmalgeschützte Gebäude, ergänzte Alfred Bidlingmaier (CDU): „Das Haus ist nicht zwingend ortsbildprägend und auch nicht besonders groß im Vergleich zu anderen, daher sollten wir bei den 30 Prozent Förderung bleiben. Das ist doch ein guter Schnitt.“

Das sieht auch Fraktionskollege Eugen Kälberer so: „Wenn man wirklich 45 000 Euro zugibt, dann muss auch sichergestellt sein, dass das Haus nach der Sanierung ortsbildprägend bleibt.“ Auch Roland Böbel (UKW) plädierte dafür, bei den beschlossenen 30 Prozent Förderung (maximal 30 000 Euro) zu bleiben. Hans-Joachim Heberling (SPD) verlässt sich hier auf die Einschätzung der STEG: „Wenn die sagen, die Erhöhung lässt sich mit der Klinkerfassade begründen, ist das doch o.k., zumal ja auch durch die STEG vorgegeben wird, was bei der Sanierung gemacht werden muss.“

Die zentrale Frage „ortsbildprägend oder nicht“ ließ sich noch nicht abschließend klären. Die STEG soll nun eine etwas umfassendere Begründung für eine Zuschusserhöhung liefern. Entschieden wird dann am 1. Juli.