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Prozess gegen Betrüger doch verlängert

Justiz Gegen einen Kirchheimer Unternehmer und zwei weitere Angeklagte wurden 17 weitere Verhandlungstage angesetzt.

Kirchheim/Lenningen. Der Strafprozess am Stuttgarter Landgericht gegen einen 57-jährigen Kirchheimer Print-Unternehmer und seinen Steuerberater wegen Betrug, Insolvenzverschleppung und Gläubigerbegünstigung ist verlängert worden. Die Wirtschaftsstrafkammer hat noch weitere 17 Verhandlungstage angesetzt, um die strafrechtlichen Vorwürfe aufzuklären.

Möglicherweise wird ein Urteil gegen den 57-jährigen Hauptbeschuldigten sowie gegen seinen 64-jährigen Esslinger Steuerberater und einen weiteren Angeklagten erst Mitte dieses Jahres gesprochen. Bis mindestens Ende Mai hat das Gericht sich noch Zeit genommen, weitere Zeugen, darunter in erster Linie mutmaßlich Geschädigte, zu laden und zu vernehmen. Den jetzt noch übrig gebliebenen drei Angeklagten wird unter anderem vorgeworfen, als Verantwortliche einer in Kirchheim, Weilheim und Lenningen ansässigen Firma der Druckindustrie Geldgeber um hohe Summen betrogen und dabei ihre Zahlungsunfähigkeit verschwiegen zu haben (wir berichteten).

Zwei weitere Angeklagte sind inzwischen aus dem Mammutverfahren durch Einstellungen der gegen sie anhängigen Beihilfe-Vorwürfe mit Billigung der Staatsanwaltschaft ausgeschieden. Sie müssen lediglich jeweils einen hohen Bußgeldbetrag an das Land Baden-Württemberg als Auflage der Verfahrenseinstellung zahlen.

Weitere Geschädigte erwartet

Am gestrigen neunten Verhandlungstag wurde der Geschäftsführer eines Leonberger Software-Ausstatters in den Zeugenstand gerufen. Ein Zeuge, der als Geschädigter in der Liste vermerkt ist, wie der Vorsitzende Richter zu Beginn der Vernehmung feststellt. Das Unternehmen ist offensichtlich von den Angeklagten durch nicht bezahlte Lieferungen von offenbar 70 000 Euro betrogen worden. Der Zeuge berichtete, dass er 2017 und 2018 sogenannte Cooperations-Aufträge erhielt, einschließlich Lieferungen und Installationen von Servern und Daten für die Steuerung von Maschinen. Die Rechnungen liegen dem Gericht vor und wurden bei der Zeugenvernehmung gezeigt. Man habe aber, so der Zeuge, im Juli 2018 plötzlich einen Anruf erhalten, in dem man auf eine drohende Insolvenz und Zahlungsunfähigkeit des Kirchheimer Unternehmens hingewiesen worden sei. Bis dahin allerdings bestand bereits ein hoher Zahlungsrückstand.

Es soll nicht der einzige Geschädigte sein, der noch aussagen wird, während der Hauptangeklagte seine Unschuld beteuert. Dies dürfte auch ein Grund für die Verlängerung des Verfahrens sein. Nächster Verhandlungstag ist der 28. Februar. Bernd Winckler