Weilheim · Lenningen · Umland

Sexualstraftäter gibt Tat zu

Geständnis Der Angeklagte, der zwei 13-Jährige sexuell missbraucht hat, hofft auf eine Bewährung.

Symbolfoto

Region. Der 22-Jährige, der laut Anklage vor dem Landgericht ein 13-jähriges Mädchen aus Kirchheim sexuell missbraucht und in einem weiteren Fall eine ebenfalls 13-Jährige sexuell genötigt habe, hat die Vorwürfe zugegeben. Dabei beschönigte er nichts und sagte auch, er habe gewusst, dass die Mädchen erst 13 Jahre alt sind.

Noch am ersten Verhandlungstag hatte der 22-Jährige zu den Vorwürfen geschwiegen und durch seinen Verteidiger mitteilen lassen, dass er später umfassende Angaben machen werde. Der Vorwurf: Am 20. August letzten Jahres soll er in Kirchheim eine 13-Jährige zu sich nach Esslingen-Zell mitgenommen, seine Wohnung abgeschlossen, sich dort in der folgenden Nacht an ihr sexuell vergangen und sie am nächs­ten Tag zur S-Bahn gebracht haben. Danach fuhr das Mädchen zurück nach Kirchheim. Die zweite Sexualtat an einer 13-Jährigen soll der Angeklagte drei Tage danach wieder in seiner Wohnung verübt haben, wobei die Anklage davon ausgeht, dass bei einem der beiden Fälle zu seinen Gunsten der Geschlechtsverkehr nicht erzwungen worden sei.

Dazu machte der 22-Jährige ges­tern erste Angaben und gab dabei auch zu, dass er die Taten, wie in der Anklageschrift dargestellt, begangen habe. Allerdings habe sich die eine 13-Jährige anfangs als 16-Jährige bezeichnet, als er sie zusammen mit einer Gruppe anderer Jugendlicher an jenem August­abend in Kirchheim kennenlernte. Es stimme aber, dass sie ihm später, nachdem er sie zu sich nach Hause mitgenommen hatte, ihr wirkliches Alter gesagt hat. Eine ihrer Freundinnen hat ihm aber zuvor mitgeteilt, dass die 13-Jährige noch Jungfrau ist. Nachdem er über das wirkliche Alter Bescheid wusste, hätte er doch von sexuellen Handlungen wieder Abstand nehmen können, wurde er von den Richtern befragt. Doch zu diesem Zeitpunkt seien bei dem Angeklagten schon Gefühle da gewesen. Und bei einer ersten Vernehmung bei der Polizei hat er auch erfahren, dass eine intime Freundschaft mit einer 13-Jährigen strafbar ist. Die Grenze liegt bei 14 Jahre. In den nächsten vier Verhandlungstagen wollen die Richter die beiden Mädchen im Zeugenstand zu den sexuellen Vorgängen befragen. Allerdings wird in diesem Teil die Öffentlichkeit ausgeschlossen werden. Zeugen aus dem Umfeld des Beschuldigten, vor allem die Freunde, die damals in Kirchheim dabei waren, sollen ebenfalls noch befragt werden. Die Jugendschutzkammer spricht dann am Donnerstag, 19. März, ein Urteil. Der Verteidiger hofft aufgrund seines Geständnisses auf eine Bewährungsstrafe. Bernd Winckler