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Sexuelle Übergriffe im Wahn

Prozess Ein 58-Jähriger muss sich wegen gewalttätiger Aktionen gegen Frauen intensiv behandeln lassen.

Gericht
Symbolbild

Kirchheim. Mehrfache sexuelle Belästigungen und Körperverletzungen in Kirchheim hatten einen 58-jährigen Mann jetzt erneut vor das Stuttgarter Landgericht gebracht. Er hatte - im Zustand einer Schuldunfähigkeit - bedingt durch eine schizophrene Psychose Frauen von hinten umklammert, war in Privaträume eingedrungen und verletzte andere Personen. Das Gericht entschied jetzt, dass der Mann in der Psychiatrie untergebracht wird, allerdings zur Bewährung.

Zwar konnte das Gericht den 58-Jährigen wegen seiner psychischen Krankheit strafrechtlich nicht zur Verantwortung ziehen, weshalb jetzt auch die 14. Große Strafkammer am Landgericht Stuttgart ein sogenanntes Sicherungsverfahren gegen ihn führte (Sicherung der Allgemeinheit). Darin haben die Richter am gestrigen zweiten Verhandlungstag festgestellt, dass der Beschuldigte infolge der Krankheit eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt. Immerhin geht es um Vorfälle vom März vergangenen Jahres, bei denen er unter anderem in die Küche eines Restaurants eindrang, die Köchin an der Brust umklammerte und verletzte. Zudem belästigte er in Kirchheim weitere Frauen, wollte manche aus dem Auto zerren und drang in eine Wohnung ein - wobei er sich letztlich mit dem Hausherrn prügelte und ihn auch verletzte.

Durch Medikamente stabil

All diese Taten hatte der 58-Jährige in einer Art Wahnvorstellung begangen, wie vor Gericht ein psychiatrischer Gutachter festgestellt hatte. Bezeichnend sei dabei auch, dass der Beschuldigte bereits früher schon in ähnlicher Weise auffällig geworden und auch schon in entsprechenden Kliniken behandelt worden war. Doch derzeit sei er stabil, sagte der Gutachter jetzt vor Gericht und empfahl, die neuerliche Unterbringung in einer geschlossenen Anstalt zwar auszusprechen, diese aber zur Bewährung auszusetzen.

Die Richter folgten dieser Empfehlung. Dabei würdigten sie auch die Tatsache, dass der Angeklagte sich derzeit sowieso auf freiem Fuß befände und somit seit vielen Monaten offensichtlich medikamentös erfolgreich stabilisiert sei. Aber sie ordneten als Bewährungsauflage auch an, dass er sich in den nächsten fünf Jahren freiwillig einem vierwöchigen Behandlungs-Rhythmus unterziehen müsse und eine bereits begonnene psychiatrische Intensiv-Behandlung in einer entsprechenden Kirchheimer Ambulanz sowie im Sozialdienst in Nürtingen fortsetze.

Damit, so die Einschätzung des Gerichts, sei die Gefahr, dass weitere ähnliche Übergriffe gegen Bürger stattfinden, ausgeschlossen. Bernd Winckler