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Sie könnten helfen, dürfen aber nicht

Rettungsdienst Bundestagsabgeordneter Michael Hennrich will sich für mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter einsetzen.

Nürtingen. Der Gesundheitsausschuss im Bundestag berät aktuell über die zukünftigen Kompetenzen der Notfallsanitäter. Als Mitglied des Gesundheitsausschusses traf sich der Bundestagsabgeordnete Michael Hennrich mit Vertretern vom Deutschen Roten Kreuz, dem Malteser Hilfsdienst und dem Arbeiter-Samariter-Bund in Nürtingen, um sich über die aktuelle Situation zu informieren und abzuklopfen, wo Handlungs- und Klärungsbedarf besteht.

Die neuen Anforderungen an die Ausbildung zum Notfallsanitäter sicherten eine qualifizierte Versorgung und bedeuteten eine Modernisierung der Rettungsassistentenausbildung, darüber war sich die Expertenrunde einig. Mit drei Jahren Ausbildungszeit seien Notfallsanitäter fähig, eigenverantwortlich medizinische Maßnahmen durchzuführen, sofern es der Zustand des Patienten erfordere. So dürfe der Notfallsanitäter invasive Maßnahmen nur bei Vorliegen eines lebensgefährlichen Zustandes oder zu erwartenden schweren Folgeschäden anwenden.

Durch die rechtlichen Rahmenbedingungen sei es derzeit aber nur eingeschränkt möglich, das Können anzuwenden, ohne sich dabei der Gefahr einer strafrechtlichen Verfolgung auszusetzen. Heilkundliche Maßnahmen dürfen laut Gesetz nur in bestimmten Berufen eingesetzt werden, der Notfallsanitäter gehöre nicht dazu.

Der ausgebildete Notfallsanitäter wisse also genau, was zu tun sei, wenn ein Patient in Lebensgefahr schwebe. Nur er dürfe es nicht tun. Oder nur unter bestimmten Umständen - und die seien kompliziert.

Retter im Zwiespalt gelassen

Rechtssicherheit für Notfallsanitäter zu schaffen sei zwingend notwendig, denn der Notfallsanitäter stehe zu oft im Zwiespalt zwischen Pflicht und Verbot, warnten die Experten. Die Fachrunde begrüßte die Bestrebungen des Bundesrates durch einen Vorschlag zur Gesetzesänderung, die Berufsausübung der Notfallsanitäter rechtssicherer zu machen. Die Änderung sieht vor, Notfallsanitäter im Rahmen ihrer Kompetenzen zur Ausübung der Heilkunde zu berechtigen: Sie dürften dann künftig über die von ihnen durchzuführenden, invasiven Maßnahmen bei lebensgefährlich verletzten Patienten aufklären und könnten so von den Patienten eine Einwilligung erhalten.

In seiner Pressemitteilung stellte Hennrich klar, dass er sich in Berlin einsetzen werde, dass mehr Rechtssicherheit für Notfallsanitäter geschaffen werden müsse. „Im Kern geht es darum, dem Notfallsanitäter seine erlernten Kompetenzen auch anzuerkennen“, sagte der Gesundheitspolitiker.pm