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Staatsanwalt spricht von purer Habgier

Justiz Zwei junge Männer stehen wegen des Vorwurfs des versuchten Mordes in Wendlingen vor Gericht.

Kreis. In Handschellen und mit einem breiten Grinsen wurden die beiden Angeklagten in den Gerichtssaal geführt. Dabei müssen sich die jungen Männer wegen schweren Vorwürfen wie versuchtem Mord, gefährlicher Körperverletzung und räuberischer Erpressung vor der Jugendkammer des Landgerichts Stuttgart verantworten.

Die 2005 und 2002 geborenen Männer sollen im Juni 2022 in Wendlingen auf zwei damals 18- und 21-Jährige eingeschlagen, eingestochen und eingetreten haben. Einer der Geschädigten war laut Staatsanwaltschaft gegen 23.50 Uhr in Wendlingen unterwegs gewesen, als er von den beiden Angeklagten angesprochen wurde. Sie fragten ihn nach nach Wertgegenständen und nach mitgeführtem Bargeld. Danach sollen sie ihm Drogen zum Verkauf angeboten haben. Da dem Angesprochenen die Situation nicht geheuer vorkam, machte er sich zu Fuß davon, wobei ihn die beiden Angeklagten verfolgt haben sollen. Auf seiner Flucht begegnete der Angesprochene zufällig seinem Halbbruder, dem er die Situation schilderte. Danach trafen die vier jungen Männer aufeinander. Es kam zu einer Auseinandersetzung, zu Beleidigungen und verbalen Attacken. Dann soll einer der beiden Angeklagten den Geschädigten und seinen Halbbruder zum Leeren ihrer Taschen aufgefordert haben.

Tod billigend in Kauf genommen

Als die beiden diesem Befehl nicht nachkamen, folgte ein Handgemenge. Die beiden Angeklagten sollen auf die beiden anderen jungen Männer eingeschlagen, sie getreten und mit Fausthieben traktiert haben. Der 17-jährige Angeklagte soll dabei mit einem messerartigen Gegenstand auf die beiden anderen eingestochen haben. Es soll zu Verletzungen im Rippenbereich, im Gesicht und in der linken Brusthälfte gekommen sein.

Laut Polizeibericht wurde kurz vor Mitternacht gemeldet, dass sich die beiden Opfer mit Stichverletzungen in der Spinnerstraße befinden würden. Die Täter sollen zu Fuß in Richtung Innenstadt geflüchtet sein. Die beiden nun angeklagten Verdächtigen wurden später gefasst.

Als Grund für die Attacken nannte der Staatsanwalt „rücksichtsloses Gewinnstreben“, da die beiden Angeklagten an die Wertsachen ihrer Opfer gelangen wollten. Das Leben zweier Menschen sei aus purer Habgier bedroht worden. Durch die Verletzungen sei es zwar zu keiner konkreten Lebensbedrohung gekommen, aber der Tod der beiden Opfer sei von den Angeklagten billigend in Kauf genommen worden. Nach dem Verlesen der Anklageschrift sagten beide Angeklagte, dass sie weder zur Person noch zur Sache Angaben machen wollten. Simone Weiß