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Stallpflicht für Geflügel endet am Freitag

Ende des Monats endet die Stallpflicht für Hühner und anderes Geflügel. Foto: Carsten Riedl

Region. Die Stallpflicht für Geflügel kann wie vorgesehen am 31. März aufgehoben werden. Ab Samstag, 1. April, darf Geflügel wie Hühner, Truthühner, Perlhühner, Rebhühner, Fasane, Wachteln, Enten, Gänse, Strauße, Emus und Nandus wieder im Freilauf gehalten werden. Das teilt das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung im Landratsamt Esslingen mit.

Ende vergangener Woche hatten sich Vertreter aus den anliegenden Landkreisen entlang des Neckars zur aktuellen Geflügelpest-Situation ausgetauscht und sie kritisch diskutiert. Allerdings sind in allen Landkreisen in den vergangenen Tagen keine verendeten Tiere aufgefunden worden, die mit dem Virus infiziert waren, und nur noch vereinzelt werden derzeit Tiere im Labor zum Nachweis der Geflügelpest untersucht.

Das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung hatte Anfang Februar per Allgemeinverfügung eine sogenannte Aufstallungspflicht für Geflügel erlassen müssen, nachdem vor allem entlang des Neckars tote Wasservögel gefunden worden waren, die positiv auf das Geflügelpest-Virus getestet wurden. pm