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Streit endet glimpflich

Vorwurf des Totschlagsversuchs wurde fallen gelassen

Ein Streit zwischen indischen und afghanischen Bewohnern in einer Kirchheimer Unterkunft, bei dem zwei Messer und andere Schlagwerkzeuge eingesetzt worden waren, endete vor der Schwurgerichtskammer des Stuttgarter Landgerichts für die beiden Inder glimpflich: Sie wurden wegen Körperverletzung zu Strafen zwischen 15 und 21 Monaten verurteilt.

Bernd Winckler

Kirchheim/Stuttgart. Der Vorwurf des Totschlagversuchs gegen die beiden Männer wurde fallen gelassen. Drei Wochen lang hatte die Schwurgerichtskammer in Stuttgart gegen die 23- und 25-jährigen Inder verhandelt, von denen einer bereits wegen eines früheren Messereinsatzes gegen Bewohner in Kornwestheim vom Landgericht abgestraft wurde und daher beim Kirchheimer Vorfall am 23. Dezember vergangenen Jahres noch unter Bewährung stand.

Damals hatten sich afghanische Bewohner in der Unterkunft in der Charlottenstraße vom Musiklärm gestört gefühlt und sich bei den Angeklagten beschwert. Daraufhin brach der Streit los, bei dem ein 24-jähriger Afghane zunächst mit einem Küchenmesser bedroht und verfolgt wurde. Danach kam der zweite Inder, ebenfalls mit einem Messer bewaffnet, auf das Opfer zu. Nach den Feststellungen der Stuttgarter Richter wurde das Opfer nicht mit Stichen, sondern nur mit leichten Schnitten verletzt. Die Verletzungen des Opfers hielten sich daher in Grenzen.

Nicht aber bei einem der beiden Angeklagten: Er wurde von anderen Afghanen hinterher mit Besenstielen und Fäusten krankenhausreif geschlagen. Er muss nun die gegen ihn verhängte Strafe von 21 Monaten absitzen, weil ihm als Rückfalltäter keine Bewährung gebilligt wurde. Der Vorwurf des versuchten Totschlags gegen beide wurde abgeändert in Körperverletzung, weil eine Tötungsbilligung nicht nachweisbar war. Sein jüngerer Landsmann hingegen braucht die 15 Monate Haft nicht abzusitzen. Ihm billigten die Richter eine dreijährige Bewährung zu, die er auch sofort akzeptierte.

Noch im Herbst dieses Jahres soll gegen einen anderen Asylbewerber in derselben Kirchheimer Unterkunft wegen versuchter Tötung verhandelt werden. Auch hier spielt nach Mitteilung des Staatsanwalts ein Messer eine Rolle.