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Täter kommt auf 90 Jahre Strafe

Stuttgarter Landgericht verurteilt Serieneinbrecher zu sieben Jahren Haft

Ein unverbesserlicher 44-jähriger Rückfall-Serieneinbrecher muss für sieben hinter Gitter. Das Stuttgarter Landgericht sprach den Mann wegen 112 besonders schweren Einbrüchen und Einbruchsversuchen mit einer Bargeldbeute von knapp 100 000 Euro nach fünf Monaten Beweisaufnahme schuldig.

Kirchheim/Stuttgart. Allein 19 Mal hat nach den richterlichen Feststellungen der 44-Jährige in Schulen und Firmen in Kirchheim zugeschlagen. In der Zeit zwischen Mai und Juli vergangenen Jahres hatte er sich meist mit einer Karte oder eines Schraubendrehers Zugang in Firmen, Praxen, Kanzleien, Schulen in Kirchheim, Esslingen und dem gesamten Mittleren Neckarraum verschafft, Lehrerzimmer und Sekretariate durchsucht und zahlreiche Schließfächer aufgebrochen. Neben Computern, Laptops, medizinischen Geräten, Medikamenten und sogar Kleidung fielen ihm Kameras, Uhren und Objektive in die Hände sowie Bargelder zwischen 25 und 3 000 Euro. Allerdings hinterließ er jeweils einen weitaus höheren Einbruchschaden.

Zusammen haben ihm nun die Richter der 18. Großen Strafkammer des Stuttgarter Landgerichts 112 Einzeltaten, darunter zwölf Versuchstaten, nachgewiesen, teils hatte er sie selbst zugegeben, teils wurden sie durch jeweilige DNA-Abgleiche rekonstruiert. In vielen Fällen erbeutete der 44-Jährige auch Scheckkarten mitsamt den Pin-Daten und hob damit unmittelbar noch in der Tatnacht am nächsten Bank-Automaten Beträge zwischen 500 und 1 000 Euro ab. Auch hierbei wurde er von Überwachungskameras erfasst. Dabei versuchte er stets, das Gesicht mit der linken Hand abzudecken, um nicht identifiziert werden zu können. Doch die typische Art des Gesichtsverdeckens verriet ihn ebenso wie seine akribisch buchhalterische Aufzeichnung über Beutehöhe im Computer – und seine Nachforschungen über Google über die Ermittlungsarbeit der Polizei nach seinen nächtlichen Coups.

Schließlich wurde ihm Letzteres zum Verhängnis. Wegen anderer Vorwürfe besuchte ihn die Polizei im Februar dieses Jahres und entdeckte bei der Auswertung seiner Google-Suchmaschinen-Anfragen die tatrelevanten Daten. Der Prozess vor dem Stuttgarter Landgericht begann am 5. August, musste aber nach wenigen Minuten ausgesetzt werden, weil der Verdacht einer möglichen am Rande der Vorwürfe liegenden Mittäterschaft seines damaligen Verteidigers bestand. Mit einem neuen Anwalt konnte das Gericht dann am 10. September neu verhandeln.

Für die letztlich festgestellten 112 Einzeltaten hatte der Staatsanwalt jeweils auch Einzelstrafen im Bereich zwischen fünf Monaten und zwei Jahren beantragt, was unterm Strich insgesamt um die 90 Jahre Gesamtstrafe ausmachen würde. Die Richter der 18. Kammer zogen dann im Urteil diese Einzeltaten sehr eng zusammen und verhängten in zwei Komplexen einmal eine Freiheitsstrafe von fünfeinhalb Jahren und eine weitere Strafe in Höhe von eineinhalb Jahren.

Zuvor wurden gestern noch Anträge des 44-Jährigen zurückgewiesen, gutachterlich festzustellen, dass er die Diebesserie im Zustand posttraumatischer Belastungen oder auch im Zustand seiner Drogensucht begangen habe. Das habe niemals zu seiner eigenen Aussage im Prozess gepasst, in der er wörtlich zur Vorsitzenden Richterin sagte: „Ich habe aus Lust an der Kriminalität die Einbrüche begangen.“ Staatsanwalt und Gericht waren sich schließlich darin einig, dass es sich bei dem Mann um einen „professionellen Berufs-Einbrecher“ handelt. Ein Einbrecher, der mehrfach mit hoher Geschwindigkeit rückfällig und bereits mehrfach in Nordrhein-Westfalen verurteilt wurde. Daraus resultiert auch noch eine Bewährungsstrafe, die er jetzt ebenfalls verbüßen muss. In seinem „Letzten Wort“ bekannte sich der Mann zu seiner kriminellen Ader und sagte, dass er sich aufgegeben habe. In einem Brief an die Vorsitzende Richterin der 18. Strafkammer bedauerte er die Taten.

Mit seiner jetzigen Aburteilung hofft die Polizei, wieder Ruhe vor Einbruch-Serien vor allem in Schulen und Arzt-Praxen geschaffen zu haben. Mit einer vorzeitigen Haftentlassung, etwa nach Zweidrittel-Verbüßung, kann der 44-Jährige aufgrund seiner Vorstrafenliste nicht hoffen.