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Tödliches Rangiermanöver

Lastwagenfahrer wird zu Geldstrafe und Fahrverbot verurteilt

4 800 Euro und zwei Monate Fahrverbot – das ist die Strafe, zu der gestern im Kirchheimer Amtsgericht ein 44-jähriger Berufskraftfahrer verurteilt worden ist. Er hatte beim Rangieren auf einem Hof nicht bemerkt, dass ein Kollege die Fahrbahn zu Fuß kreuzte. Der Kollege kam unter die Räder und hat sich dabei tödlich verletzt.

Andreas Volz

Kirchheim. Besonders wichtig war es für Amtsrichterin Franziska Hermle-Buchele, zu betonen, dass es sich weder bei der Geldstrafe noch beim Fahrverbot um eine angemessene Strafe im Sinne eines Gegenwerts für ein Menschenleben handle: „Die Strafe kann sich hier nicht am Verlust und am Schmerz der Angehörigen orientieren.“ Vielmehr müsse sie sich an der Schwere der Schuld orientieren, die dem Angeklagten vorzuwerfen sei.

Passiert war der tödlich Unfall am 23. August 2014, an einem Samstagmorgen gegen 7.25 Uhr. Der Angeklagte war soeben von einer Tour aus Schwäbisch Gmünd zurückgekommen und wollte seinen Lastwagen gerade wieder neu beladen – an einem großen Lager in der Kirchheimer Hegelstraße. Er war auch bereits rückwärts an das Tor herangefahren, das er für das richtige hielt. Nachdem ihm der Disponent mitgeteilt hatte, dass er zu einem anderen Tor fahren muss, brachte er seinen Sattelzug auf die Fahrspur, die quer zu den Toren liegt, und setzte ihn rückwärts, um ans andere Tor zu gelangen. Beim Rückwärtsfahren aber bemerkte er den 54-jährigen Kollegen einer anderen Spedition nicht, der gerade zu Fuß die Fahrbahn überqueren wollte. Er hat ihn erfasst und schließlich überrollt. Der Kollege starb noch an der Unfallstelle.

Die Rekonstruktion des Geschehens anhand von Zeugenaussagen und anhand von Berechnungen eines Sachverständigen war nicht ganz einfach. Niemand hatte den Fußgänger gesehen. Erst als es zu spät war, hatte einer der Zeugen den Fahrer aufmerksam gemacht und zum Halten aufgefordert. Wie der Gutachter allerdings ausführte, hätte der Angeklagte – selbst noch im für ihn ungünstigsten Fall – für eine Zeitspanne von 2,8 Sekunden die Möglichkeit gehabt, den Fußgänger in einem der beiden Außenspiegel wahrzunehmen.

Die einzige Erklärung dafür, warum er den 54-Jährigen nicht gesehen hat, sei die, dass er die ganze Zeit über nur in einen der beiden Außenspiegel geschaut hat – und zwar in denjenigen, in dem eben nichts zu sehen war. Die Geschwindigkeit, mit der der Angeklagte beim Rückwärtsfahren un­terwegs war, lag irgendwo zwischen sieben und 13 Kilometern pro Stunde – was der Gutachter zwar als „zügig“ bezeichnete, aber trotzdem nicht als unüblich. Anzeichen für Ablenkungen des Fahrers waren bei der Unfallaufnahme nicht ersichtlich – weder durch Laptop oder Handy noch durch ein zu lautes Radio.

Bei der Schwere der Schuld bleibt also festzustellen, dass der Fahrer damit hätte rechnen können und müssen, dass sich hinter ihm ein Fußgänger befindet. Wahrscheinlich wollte der Getötete vom Hauptgebäude des Zentrallagers zu den Speditions-Containern auf der anderen Fahrbahnseite gelangen – um sich dort kurz vor Feierabend noch einen Kaffee zu holen. Außerdem hätte der Fahrer den Unfall bei einem schnelleren Wechsel seiner Blicke in die beiden Außenspiegel vermeiden können. Auf einem ganz anderen Blatt steht freilich, dass auch der Fußgänger den Unfall hätte vermeiden können.

Zusätzlich zur Geldstrafe in 120 Tagessätzen – wegen fahrlässiger Tötung – sei auch ein zweimonatiges Fahrverbot als „Denkzettel“ angebracht, führte die Richterin in der Urteilsbegründung aus. Den drohenden Verlust des Arbeitsplatzes konnte sie nicht gelten lassen. Immerhin sei der Angeklagte nach dem Unfall auf Anraten eines Psychologen sechs Wochen lang krankgeschrieben gewesen, was sein Arbeitgeber damals ja auch habe kompensieren können.

Was lässt sich aus diesem Unfall lernen? Der Fahrer zumindest kann die „Denkpause“ nutzen, um künftig beim Rangieren noch vorsichtiger zu sein. Und sein Arbeitgeber hat offensichtlich schon etwas gelernt. Auf die Frage, ob sein Sattelzug mit einer Rückfahrkamera ausgestattet sei, antwortete der 44-jährige Fahrer kurz und bündig: „Jetzt ja, damals nein.“