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Totschlagsvorwurf ist vom Tisch

Messerstecherei: Zweieinhalb Jahre Haft

Den Vorwurf des versuchten Totschlags hat der Staatsanwalt fallen gelassen. Stattdessen will er die beiden indischen Asylbewerber, die in einer Kirchheimer Unterkunft mit zwei Messern auf einen Afghanen losgingen, wegen Körperverletzung zu je zweieinhalb Jahre Haft ­verurteilt wissen.

Kirchheim/Stuttgart. Auch am ges­trigen letzten Tag der Beweisaufnahme hat die Schwurgerichtskammer am Stuttgarter Landgericht noch Zeugen zu dem Vorwurf vernommen, der sich am frühen Morgen des 23. Dezember vergangenen Jahres in der Kirchheimer Asyl-Unterkunft abspielte. Eine kleine Gruppe Inder war sich wegen scheinbaren Musiklärms mit einer Gruppe Afghanen in die Haare geraten, was schließlich zu einer handfesten Auseinandersetzung mit Messern führte. Dabei wurde einer der beiden Angeklagten schwerer verletzt, als das eigentliche 24-jährige Opfer.

Der letzte Zeuge, ein 25-jähriger Landsmann der Angeklagten, sagte gestern aus, er habe damals im Flur der Unterkunft in der Kirchheimer Charlottenstraße zuerst Lärm gehört, sei dann aber schnell in sein Zimmer verschwunden, weil er Angst hatte. Dort habe er sich verbarrikadiert. Als aber die afghanische Gruppe plötzlich in der Meinung, er habe wohl mit dem Messereinsatz etwas zu tun, begann, die Türe einzutreten, sei er durchs Fenster ins Freie geflüchtet. Die Gesichter von Täter und Opfer habe er nicht gesehen.

Unter dem Aspekt, dass auch nach drei Prozesstagen nicht klar wurde, wer nun auf wen eingestochen, geschnitten und auch geschlagen hat, und die Verletzungen insgesamt nicht als Stiche, sondern nur oberflächliche Schnitte waren, milderte gestern der Staatsanwalt seine Anklage von versuchter Tötung auf gefährliche Körperverletzung ab und forderte für die beiden 23- und 25-jährigen Beschuldigten jeweils eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren, die der Höhe wegen nicht zur Bewährung ausgesetzt werden können. Dabei verkennt der Ankläger auch nicht, dass der eine Angeklagte bei der Auseinandersetzung erheblich verletzt wurde.

Allerdings weist er den Einwand, man habe nur in Notwehr die Messer eingesetzt, weil die Afghanen zuerst angegriffen hätten, zurück. „Wer zum Messer greift, muss in den Bau“, so sein Kommentar zur Gefährlichkeit eines Messers. Dass die Afghanen mit Pfannen und einem Besenstiel gegen die Angeklagten vorgingen, sei nicht erwiesen. Die gefährliche Körperverletzung, so sein gestriger Strafantrag, sei gemeinschaftlich begangen worden, allerdings mit einem jeweils hohen Alkoholspiegel bei den Tätern, wie beim Opfer. Stunden nach dem Vorfall hatte man noch Werte von 1,7 bis 2,4 Promille bei den beiden Indern gemessen. Dies begründe auch eine gewisse Strafmilde.

Die Verteidiger indes pochten vordergründig auf Freispruch, ersatzweise allerdings auf Strafen im Bereich unter zwei Jahren, die noch zur Bewährung ausgesetzt werden können. Dass es in dieser Kirchheimer Unterkunft immer wieder zu Streitigkeiten mit Messern komme, zeige ein neuer Fall, so einer der Anwälte, auf dessen Tisch bereits eine neue Anklage gelandet ist, die sich mit einem ähnlichen Vorfall zwischen zwei afghanischen Gruppen befasst und demnächst am Stuttgarter Landgericht verhandelt wird.

Das Urteil gegen die beiden Inder wird am kommenden Montag verkündet.