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Über 300 000 Euro haben sich in nichts aufgelöst

Justiz Mit dubiosen Fonds-Anlagen hat ein Kirchheimer Versicherungsmakler gutgläubige Anleger geprellt.

Gericht
Symbolbild

Kirchheim. Wo sind die genau 332 650 Euro abgeblieben? Im Strafprozess gegen den 42-jährigen ehemaligen Geschäftsführer einer Versicherungsvermittlungs-Gesellschaft aus Kirchheim und Esslingen und drei seiner Mitgeschäftsführer wegen Bankrott und Betrug vor dem Stuttgarter Landgericht bleibt diese Frage auch am zweiten Prozesstag unbeantwortet.

Laut der Anklageschrift der Stuttgarter Staatsanwaltschaft gegen den 42-Jährigen und seine drei Geschäftsführer habe man in den Jahren 2010 bis 2012 Fonds-Anlagen angeboten und innerhalb der drei Jahre 332 650 Euro von Anlegern eingenommen - mit einem garantierten Jahres-Ausschüttungssatz von 6,5 Prozent. So jedenfalls hätten es die Prospekte ausgewiesen, sagte jetzt einer der damaligen Treuhand-Geschäftsführer gegenüber den Richtern der 16. Großen Wirtschaftsstrafkammer.

Der 63-jährige dritte Angeklagte schilderte am gestrigen Prozesstag seine Rolle und seine Tätigkeiten in dem Unternehmen, das auch als Immobilien- und Bausparvermittler tätig war. Er hätte eigentlich die Aufsicht und Kontrolle der Fonds-Anlagen der Kunden innegehabt, sagte er. Anleger mussten sich mit mindestens 2 000 Euro beteiligen und auf einem sogenannten „dreiplus“-Papier Beitritts-Erklärungen abgeben. Doch weder diese Dokumente noch Kontoauszüge und Kontobewegungen, Kontostände und Protokolle von Besprechungen bekam er zu sehen, noch sei er über die Anlagen informiert worden, sagte der Angeklagte.

Immer nur vertröstet

Alle diese sensiblen Tätigkeiten hätten der hauptbeschuldigte 42-Jährige aus Notzingen und sein 43-jähriger Co-Geschäftsführer aus Wernau unter sich abgearbeitet und verwaltet. Er selbst sei immer nur vertröstet worden, wenn er um Einsicht in Unterlagen bat. Frustrierend für ihn sei gewesen, als er nach einigen Tagen Abwesenheit feststellen musste, dass die Büroräume plötzlich leer waren. Man habe ihm mitgeteilt, dass man umgezogen sei.

Die mitangeklagte 50-jährige Frau, ebenfalls Geschäftsführerin, gab an, dass sie so gut wie gar keine Informationen über die Geschäftspraktiken der GmbH hatte. Sie erinnert sich nur daran, dass es einen sogenannten „Werbebrief“ gab, mit dem Hinweis der „Schwäbischen Sicherung“ und auf „bodenständige Sachwerte“, welche die Liquiditätsstärke des Unternehmens garantieren würden. Die Zertifikate, die die Geldanleger per Post zugeschickt bekamen, habe sie sogar unterschrieben. Doch alles, was damit zusammenhing, sei ihr entzogen gewesen. Nach dieser Aussage fragte sie der Vorsitzende Richter der Strafkammer: „Was haben Sie denn als Geschäftsführerin überhaupt gemacht?“ Die Antwort war kurz: „Viel habe ich nicht gemacht.“ Die 50-Jährige ist wegen Beihilfe zum Betrug angeklagt.

Wo letztlich die 332 650 Euro abgeblieben sind, um die die Anleger laut Anklage betrogen worden seien, blieb auch an diesem zweiten Verhandlungstag offen. Weitere elf Prozesstage sollen bis Anfang April noch folgen. Bernd Winckler