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Vape-Pens mit HHC: Legaler Rausch aus dem Automaten

E-Zigaretten Ein Automat in der Esslinger Innenstadt zieht neugierige Blicke auf sich – denn außen ist eine Hanfpflanze abgebildet. Verkauft werden so genannte „Vape-Pens“ mit Hexahydrocannabinol. Von Robin Kern

Die Verpackungen im Automaten sind bunt, die Schriftzüge darauf in Graffiti-Optik. In unterschiedlichsten Aromen wie „Blueberry Kush“ oder „Super Lemon Haze“, die nach Blaubeere oder Zitrone schmecken sollen, gibt es in der Esslinger Innenstadt Dampfsticks zu kaufen. Sie enthalten den Wirkstoff Hexahydrocannabinol (HHC), eine chemische Verbindung, die in der Hanfpflanze vorkommt. Vermarktet wird er meist als natürliches Cannabinoid, und die sogenannten „Vape-Pens“ können für rund 40 Euro im Internet oder eben in den Automaten in Esslingen und Neuhausen legal von 18 Jahren an gekauft werden. Das funktioniert ähnlich wie beim Zigarettenautomaten: Der Altersnachweis erfolgt durch den Personalausweis.

 

Der Stoff ist dazu gedacht, eine Gesetzeslücke zu umgehen.
Renate Mahle
von der Suchtberatung über HHC
 

Aktuell fällt der Verkauf und der Konsum von Produkten mit HHC in eine Nische des Betäubungsmittelgesetzes. Laut Renate Mahle von der Beratungsstelle Sucht und Prävention Esslingen liegt das an der Herstellungsart: „Synthetische Cannabinoide sind verboten, aber HHC wird als halbsynthetisch deklariert.“ Seit Jahren gibt es immer wieder Fälle neuer Substanzen, sogenannter „Legal Highs“, die durch geringe Veränderung in der Molekülstruktur wieder Sonderfälle erzeugen, die nicht durch bestehende Gesetze abgedeckt sind. „Es ist ein Hase-und-Igel-Spiel zwischen Herstellern und Gesetzgebung“, sagt Mahle. Auf den Verpackungen seien verschleiernde Hinweise zu finden, wie beispielsweise: „Ausschließlich für industriellen und landwirtschaftlichen Gebrauch, nicht für den direkten Konsum oder zur Einnahme.“ Dabei werde die körperliche und psychische Gesundheit der Konsumenten missachtet. „Der Stoff ist dazu gedacht, eine Gesetzeslücke zu umgehen“, sagt Mahle.

Wie THC eine psychoaktive Substanz

Bislang gibt es wenige Studien zu HHC, und die Nebenwirkungen oder gar Langzeitfolgen sind so gut wie nicht erforscht. Christiane Heinze, Beauftragte für Suchtprävention beim Landratsamt Esslingen, sieht die noch relativ neue Substanz sowie die Verfügbarkeit in den Automaten kritisch, da die Wirkungsweise dem natürlichen Tetrahydrocannabinol (THC) in der Cannabispflanze ähnlich ist. HHC ist eine psychoaktive Substanz, und der Konsum kann genauso wie bei anderen berauschenden Substanzen abhängig machen.

„Besonders kritisch sehen wir hier die Darreichungsform als Vape-Pen“, sagt Heinze. Die Dampfsticks beinhalten zwischen 100 und 400 Rauchzüge pro Gerät. Eine spürbare Wirkung setze aber häufig bereits nach vier bis fünf Zügen ein. Dabei sei die Versuchung zum „Dauernuckeln“ genau wie beim Rauchen einer E-Zigarette groß, sagt die Beauftragte für Suchtprävention und erklärt, dass der Konsum so verharmlost wird: „Konsumenten bekommen so den Eindruck, dass die Vape-Pens ihnen nicht schaden, denn es ist ja legal und frei erhältlich.“ Die Konsumenten würden die Substanz unterschätzen, und es könne dadurch leicht zu einer Überdosierung mit unangenehmen Folgen kommen.

Von Entspannung bis zur Panikattacke

Seitdem die Produkte mit dem Wirkstoff HHC frei zum Verkauf stehen, sind der Beratungsstelle Sucht und Prävention erst wenige Fälle bekannt: „Es kann durch den Konsum zu Entspannung und angenehmen Gefühlen kommen, aber auch zu Angstzuständen, Panikattacken und anderen, ernsthaften gesundheitlichen Beeinträchtigungen.“ Die Wirkung hänge davon ab, in welcher Grundstimmung konsumiert werde. Ebenso kann die Polizei den Stoff bei Verkehrskontrollen mittels Drogenschnelltest oder einem nachträglichen Bluttest nachweisen. Die Nachweisgrenze liegt bei etwa einem Nanogramm pro Milliliter Blut. Wird dieser Wert überschritten, müssen Autofahrer mit hohen Bußgeldern, Punkten und sogar einem Fahrverbot rechnen.