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Vergewaltiger muss mehr als drei Jahre sitzen

26-jähriger Kirchheimer ist mehrfach vorbestraft und polizeibekannt – Richter ordnen Alkoholentzug an

Wegen Vergewaltigung, ­gefährlicher Körperverletzung und Freiheitsberaubung muss ein 26-jähriger arbeitsloser Mann aus Kirchheim drei ­Jahre und drei Monate und zwei ­Wochen ins Gefängnis.

Kirchheim. Das Urteil fällte gestern das Stuttgarter Landgericht gegen den Mann, der in der Nacht zum 9.  Oktober vergangenen Jahres seine Freundin schwer misshandelte, erheblich verletzte und sich dann sexuell an ihr verging

Den Richtern der Amtsgerichte Nürtingen und Kirchheim sowie der Polizei ist der Angeklagte bereits seit Jahren bekannt. Allein die Verlesung seiner Vorstrafenakte dauerte gestern vor der 17. Großen Strafkammer am Stuttgarter Landgericht eine Stunde. Darunter Voreintragungen wegen mehrfachen Seriendiebstahls, begangen mit anderen Komplizen, Körperverletzungen, Verkehrsgefährdung, Fahren ohne Fahrerlaubnis bis hin zur Brandstiftung eines Gartenhauses. Ein Sachverständiger bescheinigt dem 26-Jährigen eine seit Jahren vorhandene Verhaltensauffälligkeit und dissoziale Persönlichkeitsstörung, die allerdings nicht zu einer eingeschränkten Schuldfähigkeit führt. Andererseits prognostiziert der Gutachter für die Zukunft zu erwartende weitere ähnliche Straftaten des 26-Jährigen.

Ähnlich sieht es auch die Staatsanwältin, die drei Jahre und acht Monate Haft beantragte, plus einer Einweisung in eine Alkoholentzugs-Einrichtung, da der Angeklagte einen Hang zu Gewalttaten habe. Zur Tatzeit, an jenem 9. Oktober 2014, stand er noch unter Bewährung. Dass seine Freundin, die ihm inzwischen vergeben hat, sich an die Vergewaltigung nicht mehr erinnert, ficht die Anklägerin nicht. Für sie ist unter anderem auch der Tatbestand der Vergewaltigung erfüllt.

Und auch die Richter der Strafkammer sahen die Vergewaltigung und die Körperverletzungen in der Tatnacht an der Frau als erwiesen. Er habe praktisch ohne Motiv mit den Fäusten auf sie eingeschlagen, sie zu Boden geworfen, ihr Fußtritte verpasst, sie gebissen und ihr sogar eine Zigarette auf dem Bauch ausgedrückt und sie an den Haaren zum Bett gezerrt. Dort ist es dann zu der juristisch gesehenen demütigenden Vergewaltigung gekommen. Im Krankenhaus stellten die Ärzte bei der Frau zahlreiche Hämatome am ganzen Körper fest. Zur Tatzeit habe sie Todesangst erlitten.

Der Angeklagte – und auch das Opfer – lebten in einer Art dissozialen Gemeinschaft in Kirchheim. Sie verbrachten quasi den Tag mit Trinken, Kiffen und Schlafen und hielten die Kirchheimer Polizei durch Ruhestörungen ständig auf Trab. Aus diesen Gründen ordneten die Richter neben der verhängten Freiheitsstrafe von insgesamt dreieinviertel Jahren plus zwei weitere Wochen noch die Unterbringung des Mannes zur Alkoholentgiftung und zum Entzug in einer entsprechenden geschlossenen Einrichtung an. Die Zeit, die er dort verbringt, soll auf die Strafe angerechnet werden.

Seine Freundin selbst hatte noch im Zeugenstand berichtet, sie werde mit ihm einen „Neuanfang“ versuchen.