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Wahlhelfer brauchen keine „Beobachter“

Im Internet gibt es Aufrufe, die AfD-nahen Kreisen zuzuordnen sind und die zur „Wahlbeobachtung“ aufrufen. Kirchheims Wahlleiter Jochen Schilling nimmt Stellung dazu.

Kirchheim. Wahl und Auszählung laufen öffentlich ab. Beschlussfähig ist ein Wahlvorstand, sobald fünf Personen beteiligt sind. Also müssten mindestens fünf Menschen, die sich mitunter am Wahltag zum ersten Mal begegnen, im Vorfeld Absprachen treffen, um die Zahlen in ihrem Wahlbezirk bewusst fälschen zu können.

Bei den Aufrufen geht es auch um die scheinbar kritische Marke von zwei Prozent bei ungültigen Stimmen. Jochen Schilling nennt Beispiele von 2011: In den Kirchheimer Wahllokalen pendelte der Anteil zwischen 0,42 und 2,15 Prozent. Mehr als zwei Prozent kam genau zwei Mal vor. Im einen Fall waren elf von 512 Stimmen ungültig, im anderen Fall sechs von 299. Das liege durchaus noch im Rahmen. Die wenigsten ungültigen Stimmen gab es 2011 übrigens in einem Kirchheimer Briefwahlbezirk: 0,12 Prozent.

Einen weiteren Vorwurf der „Wahlbeobachter“ hält Jochen Schilling für völlig absurd: „Da wird unterstellt, dass vor allem bei der Briefwahl in der Regel sowieso betrogen wird.“ Hier nimmt er deutlich Stellung: „Allein die Andeutung, dass es Manipulationen geben könnte, ist eine bodenlose Frechheit jedem einzelnen ehrenamtlichen Wahlhelfer gegenüber.“

Für „Wahlbeobachter“ vor Ort gibt es klare Regeln: Zuschauen und zuhören darf jeder, aber nur, wenn er nicht stört. Einsichtnahme in Persönliches wie das Wählerverzeichnis ist Zuschauern strengstens verwehrt. Notfalls kann der Wahlvorstand von seinem Hausrecht Gebrauch machen und Störer des Saales verweisen.

Fehlerhafte Auszählungen in Bremen vor einem Jahr

Ein Grund für die Aufrufe im Internet, die Landtagswahl zu „beobachten“, mag in der Bremer Bürgerschaftswahl 2015 zu suchen sein. Dort war es tatsächlich zu fehlerhaften Auszählungen gekommen. Das lag unter anderem am Einsatz von sehr jungen Wahlhelfern – 16- bis 18-Jährigen. Eine absichtliche Manipulation ließ sich aber nicht feststellen, zumal die Fehler sich auf die unterschiedlichsten Parteien auswirkten. In Baden-Württemberg müssen Wahlhelfer mindestens 18 Jahre alt sein. Wahlhelfer kann nur werden, wer selbst wahlberechtigt ist. Und das Mindestalter für Wähler bei der baden-württembergischen Landtagswahl ist 18.vol