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Wasser aus Flüssen und Bächen darf nur noch „von Hand“ geholt werden

Trockenheit Wer den Garten mit Flusswasser durch eine Pumpe bewässert, braucht dafür eine wasserrechtliche Erlaubnis.

Wasserentnahme mit der Gießkanne bleibt erlaubt - vorerst. Symbolfoto

Kreis. Auch dieses Jahr sind die Gärten wegen der viel zu geringen Niederschläge in den vergangenen Wochen schon frühzeitig zu trocken. Obwohl dieses Frühjahr noch sehr niederschlagsreich war, fehlt in den Bächen und Flüssen jetzt Wasser. Fische und andere Wasserbewohner leiden unter den niedrigen Wasserständen und geringen Sauerstoffgehalten. Deshalb kann dort nicht grenzenlos Wasser für den eigenen Garten geholt werden, auch wenn das notwendige Nass oft verlockend nah vor dem eigenen Garten entlang fließt.

„Eine Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen mit Hilfe einer Pumpe bedarf einer wasserrechtlichen Erlaubnis der unteren Wasserbehörde am Landratsamt Esslingen“, teilt das Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz im Esslinger Landratsamt mit. Ohne eine solche Erlaubnis darf Wasser nur „von Hand“ mit Eimern oder Gießkannen in geringen Mengen geschöpft werden.

Auch die Nutzung von Grundwasser ist reglementiert: Die Herstellung und der Betrieb von Brunnen sind erlaubnispflichtig, weil Grundwasser vielerorts die Grundlage der öffentlichen Wasserversorgung ist und deshalb ganz besonders vor einer Übernutzung und Verschmutzung geschützt werden muss.

Für die Bewässerung des Gartens empfiehlt die untere Wasserbehörde, Regenwasser zu nutzen, das in einer Zisterne gespeichert werden kann. Momentan hält es es das Landratsamt noch nicht für notwendig, die Wasserentnahme aus Bächen und Flüssen gänzlich zu untersagen. Sollte durch die Trockenheit der Wasserstand in den Gewässern jedoch weiter sinken, ist ein Verbot der Wasserentnahme nicht ausgeschlossen. pm