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Wasser aus Flüssen und Bächen ist ab jetzt tabu

Symbolfoto

Kreis. Der Landkreis untersagt die Wasserentnahme aus Flüssen, Bächen, Seen und Teichen.

Wegen zu geringer Niederschläge und konstant hoher Temperaturen ist der Wasserstand in den Gewässern des Landkreises Esslingen inzwischen unter das sogenannte mittlere Niedrigwasser gefallen. Deshalb gilt im Landkreis Esslingen ab dem heutigen Freitag, 7. Juli, eine Rechtsverordnung, wonach die Wasserentnahme aus Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen, Seen und Teichen untersagt wird. Die Rechtsverordnung ist auf der Internetseite des Landkreises Esslingen auf der Internetseite www.landkreis-esslingen.de in der Rubrik „Bürgerservice – Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und zunächst bis zum 31. August dieses Jahres beschränkt.

Insbesondere die Gewässer­ökologie, also Fische, kleinere Lebewesen und Pflanzen, leidet unter den extrem niedrigen Wasserständen. Erschwerend kommen der niedrige Sauerstoffgehalt und die ansteigenden Wassertemperaturen dazu. Deswegen ist die Wasserentnahme untersagt worden. Verboten ist die Entnahme mittels einer Pumpe, aber auch das Schöpfen „von Hand“ mit Eimern oder Gießkannen, der sogenannte Gemeingebrauch, ist untersagt. Ebenfalls reglementiert ist die Entnahme größerer Wassermengen, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis erforderlich ist: In den Auflagen ist ein Pegel festgesetzt, unterhalb dessen die Wasserentnahme untersagt ist. pm

Weitere Information zum Wasserentnahmeverbot im Landkreis gibt es bei Dr. Beate Baier vom Amt für Wasserwirtschaft und Bodenschutz, erreichbar unter der Nummer 07 11/3 90 24 24 90 oder der E-Mail-Adresse
Wasserwirtschaft@LRA-ES.de