Weilheim · Lenningen · Umland

Wer darf wann arbeiten?

Für die Beschäftigung in den Ferien gibt es klare Regelungen. Arbeiten darf zum Beispiel nicht, wer unter 13 Jahre alt ist. Auch 13-Jährige dürfen nur sogenannten leichteren Beschäftigungen wie Zeitungen austragen oder Babysitten nachgehen – und das höchstens zwei Stunden am Tag. 15- bis 17-Jährige können täglich bis zu acht Stunden arbeiten. Nachtarbeit zwischen 20 und 6 Uhr bleibt allerdings für Minderjährige tabu. Ausnahmen gibt es in der Gast­ronomie und in mehrschichtigen Betrieben, wo teilweise bis 22 beziehungsweise 23 Uhr gejobbt werden darf. Volljährigen stehen hingegen alle Türen offen: Wenn sie weniger als 70 Tage im Jahr arbeiten und dabei nicht mehr als 9 472 Euro verdienen, müssen sie nicht einmal Abzüge von Sozialversicherung oder Lohnsteuer einkalkulieren. Wenn bei kurzer Beschäftigung der monatliche Verdienst überdurchschnittlich hoch ist, also über 790 Euro brutto beträgt, wird die Lohnsteuer zwar zunächst abgezogen, aber im nachfolgenden Jahr wieder zurückgezahlt. mona