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„Werden für Qualität bestraft“

Klinik-Geschäftsführer Thomas Kräh warnt vor Reformen

Thomas KrähFoto: Moulien
Thomas KrähFoto: Moulien

Die wirtschaftliche Erfolgs­bilanz 2014 ist keine Momentaufnahme, sondern Ergebnis einer dauerhaften Entwicklung, sagt Thomas Kräh, Geschäftsführer der Kreiskliniken Esslingen. Vorausgesetzt, das neue Reformgesetz der Bundes­regierung wird korrigiert.

Herr Kräh, die Kreiskliniken erwirtschafteten im vergangenen Jahr erstmals einen Überschuss. Ist das die lang ersehnte grundlegende Trendwende?

KRÄH: Ja, die Trendwende ist erreicht. Im Rahmen unseres Konsolidierungsprozesses haben wir in den letzten zwei Jahren unseren Fokus konsequent auf Qualität und Wirtschaftlichkeit gerichtet und uns auf unser Kerngeschäft, eine menschliche und kompetente Patientenversorgung, konzentriert. Unsere Patienten honorieren dies, indem sie uns verstärkt ihr Vertrauen schenken, was sich in einer überdurchschnittlichen Leistungsentwicklung widerspiegelt.Auch im laufenden Jahr rechnen wir wieder mit einem ähnlich positiven Ergebnis wie in 2014.

Die Bilanz wird geschönt durch die Übernahme von Kreditkosten durch den Landkreis. Welche Anzeichen gibt es, dass die Kliniken aus eigener Kraft wirtschaftlicher arbeiten?

KRÄH: Die Bilanz ist nicht geschönt. Das entscheidende Kriterium, welches aufzeigt, ob eine Klinik wirtschaftlich erfolgreich arbeitet oder nicht, stellt das EBITDA (betriebswirtschaftliche Kennzahl, die die Rentabilität eines Unternehmens beschreibt, Anm. d. Red.) dar, dieses ist unabhängig von Investitions- und Finanzierungskosten. In diesem Bereich haben wir 2014 eine Verbesserung von über fünf Millionen Euro erzielt. Das EBITDE beträgt rund 4,6 Prozent der Klinikumsätze. Das ist eine sehr positive Entwicklung. Den ersten Investitionskostenzuschuss des Landkreises, der die Investitions- und Finanzierungskosten betrifft, erhalten die Kreiskliniken bereits seit dem Jahr 2012. Der weitere, vor einigen Monaten beschlossene Zuschuss, wird erstmals 2015 wirksam und hat somit keine Auswirkung auf das jetzt vorliegende Ergebnis 2014.

Der Gesetzesentwurf der Bundesregierung zur Gesundheits-Strukturreform stößt an den Kliniken bundesweit auf Protest. Was ist Ihre größte Sorge, sollte das Gesetz so kommen wie jetzt vorgelegt?

KRÄH: Vor allem drei Punkte wären hier zu benennen: Mit Wegfall des Versorgungszuschlags müssten die Kreiskliniken auf 1,2 Millionen Euro verzichten, die zwingend zur Finanzierung unserer Krankenhäuser erforderlich sind. Zweitens: Die künftige Entwicklung des Landesbasisfallwertes muss die durchschnittliche Kostenentwicklung im Krankenhaus berücksichtigen. Es muss gewährleistet sein, dass der Landesbasisfallwert in dem Ausmaß steigt, wie die durchschnittlichen Kosten der Krankenhäuser im Land steigen. Die seit 2006 praktizierte, bewusste Unterfinanzierung der Personalkosten, die sogenannte BAT-Schere, kostet die Kreiskliniken rund zehn Millionen Euro. Weitere beabsichtigte Abzüge im Landesbasisfallwert sind aus diesem Grunde für die Kliniken nicht mehr hinnehmbar. Und drittens: Schon seit Jahren setzen wir bei allen unseren Klinikleistungen konsequent auf medizinische und pflegerische Qualität. Die Patientinnen und Patienten honorieren diesen Ansatz, indem sie verstärkt in unsere Einrichtungen kommen. Doch durch den auf fünf Jahre angelegten Fixkostendegressionsabschlag werden wir für diese Bemühungen bestraft. Die beabsichtigte Verlängerung des Abschlages trifft uns mit mehr als vier Millionen Euro ab dem Jahre 2017. Bis zum Jahre 2021 sogar mit 14,7 Millionen. Dies unterläuft folglich jegliche Konsolidierungsanstrengungen in unseren Kreiskliniken.