Zur Verbesserung der Ausfahrt von Rechtsabbiegern aus der Friedrichstraße in die Stuttgarter Straße in Kirchheim wurde an der Ampelanlage jetzt ein Grünpfeil montiert – das nunmehr achte Verkehrsschild dieser Art im Stadtgebiet. Und damit unterscheidet sich die rund 40 000 Einwohner zählende Teckstadt von vielen anderen Kommunen im Kreis Esslingen: Während Kirchheim sukzessive weitere Kreuzungen mit Grünpfeilen ausstattet, wird das kleine Zusatzschild anderswo nach und nach wieder abgeschraubt – aus Verkehrssicherheitsgründen, wie es heißt. Denn der Grünpfeil birgt Konfliktpotenzial.
Rund 5000 grüne Pfeile auf schwarzem Grund soll es einmal zwischen Binz und Baden-Baden gegeben haben. Doch die anfängliche Euphorie wich bald der Ernüchterung: Diverse Studien kamen zu dem Schluss, dass der Grünpfeil keine nennenswerten Vorteile im Verkehrsablauf bringt, wohl aber zu Behinderungen von Fußgängerinnen und Radfahrern führt. Daraufhin haben viele Kommunen das Verkehrszeichen aus dem Verkehr gezogen.
In Stuttgart beispielsweise gibt es nach Angaben der Stadt aktuell noch 20 Schilder – es waren schon mal mehr. 2003 seien sechs Schilder „nach dem Auftreten von Sicherheitsproblemen“ wieder demontiert worden, sagt der Sprecher der Verwaltung, Martin Thronberens. In Ostfildern hat man ähnliche Erfahrungen gemacht: Im Stadtteil Scharnhausen, an der Einmündung der Nagelstraße in die Plieninger Straße, wurde schon vor Jahren das Schild entfernt, denn die Stelle sei ein Unfallschwerpunkt gewesen, sagt Stadtsprecher Dominique Wehrle. Jetzt gebe es noch zwei Grünpfeile, weitere seien nicht geplant, „weil sie wegen der heutigen Ampeltechnik nicht mehr gebraucht werden“.
Signalprogramm sticht Pfeil
In Leinfelden-Echterdingen wurde ein Grünpfeil „nach der Optimierung des Signalprogramms“ wieder abgeschraubt, informiert Stadtsprecher Sven Buchmaier. Die Technik sei dem Grünpfeil überlegen, heißt es im Rathaus. Deshalb bleibe es bei einem einzigen Schild im Stadtgebiet. Von weiteren Grünpfeilen nehme die Verwaltung Abstand, denn die Regelung werde „sehr oft von den Verkehrsteilnehmern nicht korrekt beachtet“, räumt Buchmaier ein. In Filderstadt sei der einzige Grünpfeil 2009 – nach gerade mal sechs Jahren – „aufgrund der Unfallhäufigkeit“ abgebaut worden, berichtet Jan-Stefan Blessing, Leiter des Ordnungsamtes. An jener Kreuzung in Flughafennähe gebe es jetzt eine „Vollsignalisierung“. Aus gutem Grund: Die heutigen Verkehrsmengen würden die Installation eines Grünpfeils nach Blessings Einschätzung einfach nicht mehr zulassen.
In Kirchheim habe man allerdings mit dem Grünpfeil „an allen Standorten im Stadtgebiet durchweg positive Erfahrungen gemacht“, erklärt Robert Berndt, der Sprecher der Stadtverwaltung. An keiner der bis dato sieben mit dem Schild ausgestatteten Kreuzungen habe man eine Häufung von Unfällen festgestellt. Die Statistik habe man natürlich im Blick. Und wenn nötig, würde man den Grünpfeil auch wieder entfernen. Doch die Kirchheimer Autofahrer sind offenbar aufmerksamer als der Rest der Republik: „Unsere bisherigen Erfahrungen haben gezeigt, dass die Regelung sehr gut funktioniert und den Verkehrsteilnehmern keine Schwierigkeiten bereitet“, sagt Berndt.
So verwundert es nicht, dass die Teckstadt auch schon einen Grünpfeil ausschließlich für Radfahrer, der vor zwei Jahren offiziell als neues Verkehrszeichen in die Straßenverkehrsordnung der Bundesrepublik aufgenommen wurde, an einer Kreuzung montiert hat. Es sei nicht ausgeschlossen, dass es grüne Pfeile für Radler an weiteren Stellen im Stadtgebiet geben wird, heißt es im Kirchheimer Rathaus.
Der grüne Pfeil ist ein Relikt aus der ehemaligen DDR
Der Grünpfeil, wie er offiziell heißt, ist eine Erfindung der früheren DDR. Eingeführt wurde er dort 1978. Mit dieser Regelung sollte Sprit gespart und der Verkehrsfluss verbessert werden. Bei der Wiedervereinigung haben sich die Ostdeutschen erfolgreich gegen die Abschaffung des grünen Pfeils gewehrt. Zum 1. März 1994 wurde er in die Straßenverkehrsordnung aufgenommen.
Der grüne Pfeil ist eine nicht leuchtende Ergänzung an Lichtsignalanlagen – also Ampeln – und erlaubt das Rechtsabbiegen trotz roter Ampel. Allerdings müssen Autofahrer, ähnlich wie beim Stoppschild, zuerst an der Haltelinie halten und sich vergewissern, dass sie andere Verkehrsteilnehmende nicht behindern oder gar gefährden. Es gibt jedoch keine Pflicht, den Pfeil zu benutzen. Wer möchte, kann ihn ignorieren und auf grünes Ampellicht warten.
Wer rechts abbiegt, ohne vorher an der Haltelinie das Fahrzeug komplett zum Stehen zu bringen, wird mit einem Punkt in Flensburg und einer Geldbuße von 70 Euro bestraft. Werden andere Verkehrsteilnehmer behindert, liegt das Bußgeld bei 100 bis 150 Euro. eh