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Wo Fahrräder überholen verboten ist

Sicherheit In Kirchheim ist erstmals das Verkehrszeichen „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ aufgestellt worden.

Fahr- und Motorräder dürfen hier nicht überholt werden. Foto: pr

Kirchheim. Um die Sicherheit von Fahrrad- und Motorradfahrerinnen und -fahrern zu erhöhen, ist in Kirchheim erstmals das Verkehrszeichen „Überholverbot von einspurigen Fahrzeugen“ im Einsatz. Aktuell ist das Schild im Rahmen der noch bis Anfang Juli dauernden Tiefbauarbeiten in der Schöllkopfstraße aufgestellt.

Das Verkehrszeichen wurde im Frühjahr 2020 mit der Novelle der Straßenverkehrsordnung (StVO) neu im Verkehrszeichenkatalog eingeführt. „In seinem Geltungsbereich dürfen einspurige Fahrzeuge wie Fahrräder und Motorräder nicht mehr von mehrspurigen Fahrzeugen wie Autos und LKW überholt werden. Das Schild soll vorwiegend an Engstellen zum Einsatz kommen, um ein Überholen zu unterbinden und so die Verkehrssicherheit erhöhen“, erläutert Marcus Deger, Leiter des Sachgebiets Ordnung und Verkehr der Stadtverwaltung Kirchheim.

„Das Verkehrszeichen soll außerdem für die Einhaltung des Mindestabstands beim Überholvorgang sensibilisieren“, fügt Erster Bürgermeister Günter Riemer hinzu. „In der Novelle der StVO ist mittlerweile der Mindestabstand zum Überholen von Fahrrädern, Motorrädern oder Elektrokleinstfahrzeugen mit 1,5 Metern innerorts und 2 Metern außerorts fest vorgeschrieben.“ Zuvor hieß es im Regelwerk lediglich, dass mit ausreichendem Abstand überholt werden muss. Die Stadtverwaltung Kirchheim bittet die betroffenen Verkehrsteilnehmerinnen und -teilnehmer um Beachtung der Regelungen des Verkehrszeichens und der Straßenverkehrsordnung. pm