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Ziel: Bürgerbegehren

Die Möglichkeit eines Bürgerentscheids/Bürgerbegehrens, die im Paragrafen 21 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg verankert ist, thematisierten Bürger bei der Diskussion in der Jesinger Gemeindehalle. Eine Gruppe Anwohner des geplanten Standortes zur Flüchtlingsunterbringung auf dem alten Sportplatz startete im Anschluss an die Infoveranstaltung ihre Unterschriftensammlung, die in sämtlichen Kirchheimer Stadtteilen fortgesetzt werden soll. Die formulierte Frage dazu lautet: "Soll ein Bauleitplanverfahren mit dem Ziel der Errichtung einer Flüchtlingsunterkunft eingeleitet werden?" Die Initiatoren begründen ihren Antrag auf Bürgerentscheid folgendermaßen: „Die Flüchtlingsunterkunft mit einer großen Anzahl von Menschen hat weitreichende Auswirkungen auf die Gemeinde und insbesondere auf das jeweils angrenzende Wohngebiet. Aus diesem Grund sollte dazu nicht nur der Gemeinderat, sondern die gesamte wahlberechtigte Bürgerschaft der Stadt Kirchheim unter Teck befragt werden.“ Man wünsche sich entgegen der aktuellen Planungen vielmehr eine dezentrale und nicht auf einen einzigen Standort konzentrierte Unterbringung und wolle zumindest erfahren, wo es ansonsten noch freie Flächen gebe - ob privat, städtisch oder kirchlich - und gegebenenfalls weshalb diese definitiv nicht in Frage kommen, so die Forderung. Nähere Informationen der Stadt zum Thema Flüchtlinge und den entsprechenden Angeboten, zur Arbeit des Kirchheimer Arbeitskreis Asyl sowie zum Paragrafen 21 der Gemeindeordnung Baden-Württemberg angesichts der Möglichkeit eines Bürgerbegehrens findet man unter folgenden Internetadressen: www.kirchheim-teck.de/de/Fluechtlinge www.ak-asyl.de http://www.landesrecht-bw.de