Lenninger Tal

1,5 Millionen Liter Gülle im Grundwasser

Prozess Wer ist schuld an einer fehlerhaft gebauten Bio-Gasanlage bei Schopfloch? Vor Gericht wehrt sich der Bautechniker.

TB-Symbolbild

Lenningen/Stuttgart. Mit einem recht anrüchigen Strafverfahren in zweiter Instanz muss sich eine Strafkammer am Stuttgarter Landgericht befassen: Ein 63-jähriger Bautechniker, Inhaber einer Baufirma, soll mit der Erstellung einer schadhaften Bio-Gasanlage bei Schopfloch dafür verantwortlich sein, dass das Grundwasser durch Auslaufen von Gülle verseucht wurde.

Schon einmal saß der Bauunternehmer wegen „fahrlässige Gewässerverunreinigung“ auf der Anklagebank - am Amtsgericht Kirchheim. Da allerdings wurde er von dem Vorwurf aus Rechtsgründen freigesprochen. Vor der ersten Instanz war ihm nicht mehr nachzuweisen, dass er allein für die fehlerhaft konzipierte Baustruktur der Bio-Gasanlage und den Schaden verantwortlich ist, der durch das Auslaufen von 1,5 Millionen Liter Gülle in die Erde verursacht wurde. Kirchheims Amtsrichterin Franziska Hermle-Buchele sprach den Mann daher auf Staatskosten frei.

Angeklagter pocht auf Unschuld

Damit jedoch ist die Stuttgarter Schwerpunktstaatsanwaltschaft für Umweltvergehen nicht einverstanden. Immerhin hatte der Ankläger damals gegen den Bauunternehmer eine Geldstrafe in Höhe von 15 000 Euro gefordert. Die Berufungsverhandlung begann vor der 38. Strafkammer am Stuttgarter Landgericht, einer Strafkammer, die sich unter anderem auch mit Umweltschäden befasst. Richter Tilman Wagner und seine Schöffen werden in den kommenden Prozesstagen mit Anhörung zweier Sachverständiger und von drei Zeugen erhellen müssen, wer für die fehlerhafte Fertigteil-Baukonstruktion die Verantwortung trägt.

In ersten Vernehmungen pocht der Beschuldigte auf Unschuld und gibt dem Statiker die Schuld. Der soll die Anlage zusammen mit dem Architekt als Fertigteil-Bau empfohlen und auch den Behörden zur Zulassung vorgelegt haben. Allerdings wurde dies von einem Prüfingenieur bemängelt und die Forderung erhoben, den Bau in konventioneller Betonbauweise zu erstellen. Das aber habe der Angeklagte nicht gewusst.

Sollte der 63-Jährige in der zweiten Stuttgarter Landgerichts-Instanz schuldig gesprochen werden, droht ihm auch ein Verlieren des noch anhängigen Zivilverfahren, sodass er 800 000 Euro zahlen müsste. Richter Tilman Wagner hat schon vorgebaut und fragte den Angeklagten, ob ihm klar sei, dass das übermäßige Ausbringen von Gülle auf unversiegeltes Gebiet eine Gefahr für das Grundwasser darstelle? Auf jeden Fall sei es so, wie es gekommen ist, nicht ganz in Ordnung. Der Prozess wird am 6. April fortgesetzt. Bernd Winckler