Lenninger Tal
19-Jähriger muss ins Gefängnis

Gericht Die Messerattacke in Neuffen wird als versuchte Tötung angesehen.

Neuffen. Der 19-Jährige, der in der Bahnhofsgaststätte in Neuffen einen 25-Jährigen durch Messerstiche am Hals schwer verletzt hatte, wurde gestern vom Stuttgarter Landgericht wegen versuchten Totschlags zu zwei Jahren und neun Monaten Jugendstrafe verurteilt. Die Richter nahmen ihm nicht ab, dass der Messereinsatz und die damit verbundene Verletzung nur ein Versehen gewesen sei.

Vielmehr ging die 4. Große Strafkammer im gestern verkündeten Urteil davon aus, dass der 19-Jährige in jener Nacht zum 4. Mai dieses Jahres auf dem Gelände der Neuffener Bahnhofskneipe im Zustand eines Wutanfalles und auch gezielt sein Cuttermesser mit Hakenklinge gegen den 25-Jährigen eingesetzt und damit auch billigend dessen möglichen Tod in Kauf genommen habe. Und obwohl der 19-Jährige Stunden zuvor und auch kurz vor der Tat an die zehn Biere, ein knappes Dutzend Schnäpse und auch einen Joint konsumiert hatte, habe er immer noch gewusst, dass sein Messer eine tödliche Waffe sein kann, wie die Vorsitzende Richterin im Urteil ausdrücklich betonte. Bei dem „Denkzettel“, dem er dem 25-Jährigen verpassen wollte, also dem tiefen Schnitt in den Hals, sei es dem Angeklagten in diesem Augenblick egal gewesen, ob die Stiche zum Tod führen, sagte die Richterin gestern: „Sie wussten trotz der Trunkenheit noch, dass dieses Messer sehr gefährlich ist, denn das weiß jedes Kind“. Dennoch billigte ihm die Strafkammer eine verminderte Schuldfähigkeit aufgrund des sehr hohen Alkoholspiegels zur Tatzeit zu, was auch zu einer Verminderung der Strafzumessung führte. Gerade durch die Trunkenheit sei bei ihm eine Art „Affektiver Erregungszustand“ vorhanden gewesen, so die Einschätzung der Richter.

Das Gericht stellte im gestrigen Urteil ebenfalls fest, dass der sechs Zentimeter lange Schnitt im Hals des Opfers nur wenige Zentimeter entfernt der Halsschlagader verlief. Hätte der Angeklagte dieses Blutgefäß durchtrennt, wäre der 25-Jährige innerhalb von Minuten verstorben. Und gerade deshalb ordneten die Richter diese Tat in den Bereich der versuchten Tötung ein. Die verhängten zwei Jahre und neun Monate Jugendstrafe waren nicht mehr bewährungsfähig, sodass der 19-Jährige diese Zeit absitzen muss. Bernd Winckler